Durch Hutchison Drei Austria gelöste Beschwerde. | 289 Views | 11.01.2015 | 16:40 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5153215

Hutchison Drei Austria GmbH (Wien)

Drei verweigert Lieferung des Handys trotz Kaufpreiszahlung

Ich habe Ende Oktober 2014 ein iPhone 6 bestellt zu ermäßigtem Preis bei gleichzeitigem Abschluss eines teureren Neuvertrages. Das erhaltene Gerät war jedoch defekt, also habe ich es nach Rücksprache im Dreishop zurückgeschickt. Der Kaufpreis in Höhe von EUR 490,00 wurde bereits Anfang November 2014 abgebucht und das höhere Grundentgelt wird ebenfalls seit November 2014 von meinem Konto abgebucht.

SCHLAGWORTE

Dann begann der bis heute andauernde mühsame Weg: man bekommt keine Information über den aktuellen Status und man wird immer wieder vertröstet und um Geduld ersucht, dann kommen widersprüchliche Aussagen, bspw "da ist kein Reparaturauftrag im System", "das Gerät wurde bereits an den Paketdienst übergeben", "das Gerät wird noch repariert", "der Sendeauftrag wurde storniert", "es wurde bereits ein Suchauftrag erteilt", "der versendeauftrag ist weiterhin aufrecht". die einzigen Antworten, die immer gleich waren: "da kann ich Ihnen jetzt auch nicht helfen"/"die Sache ist in Bearbeitung und Sie müssen sich noch etwas gedulden und bekommen dann verlässlich eine Nachricht von uns".

Ich habe bereits mehrmals zur Verbesserung/Austausch aufgefordert und wiederholt Nachfristen gesetzt. Zuletzt habe ich mit Schreiben vom 09.12.2014 für den Fall der Nichterfüllung der Gewährleistungspflichten bis 31.12.2014 den Vertragsrücktritt erklärt. Am 20.12.2014 war ich nochmals im Dreishop und wurde mir dort gesagt, dass die Angelegenheit seit 12.12.2014 in Bearbeitung sei, ansonsten könne man mir nicht weiterhelfen. Bis heute habe ich von Hutchinson Drei keinerlei Stellungnahme/Rückäußerung erhalten. Trotz Vertragsrücktritt wird mir weiterhin das höhere Tarifentgelt abgebucht, sodass ich zur aktuellen Rechnung nunmehr einen Einspruch eingelgt habe. Und: bis heute wurde mir weder ein mangelfreies iPhone 6 zugesendet noch der Kaufpreis rückerstattet. Kurzum: Hutchinson Drei verrechnet widerrechtlich ein zu hohes Entgelt und verweigert widerrechtlich die Übersendung eines mangelfreien Gerätes bzw die Rückzahlung des Kaufpreises!

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Was ich mitunter am dreisten finde: 1. dass man zigmal selbst herumtelefonieren muss, um an irgendwelche Informationen zu kommen, welche dann jedoch einander widersprechen und 2. ich eigentlich überhaupt nicht weiß, wie und ob meine Causa von Hutchinson tatsächlich bearbeitet wird! Es bleibt mir da wohl nichts anderes übrig, als tatsächlich eine Klage einzubringen.

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Meine Forderung an Hutchison Drei Austria GmbH: Rückerstattung des Kaufpreises (samt Zusatzkosten) sowie Umstellung des Vertrages


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


18.01.2015 | 16:49
von ReclaBoxler-5153215 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin bin ich ohne Stellungnahme.


02.02.2015 | 20:25
von ReclaBoxler-5153215 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Letzte Woche habe ich doch unerwartet (und ohne weitere Info/Ankündigung) mein Austauschgerät zugeschickt erhalten (ich vermute, dass meine Sendung zufällig wieder gefunden wurde; ) Das im Zuge meiner Rücksendung beigelegte Original-Zubehör wurde mir auf weitere Urgenz nachgesendet. Nach weiterer Mitteilung an Drei wurde mir nunmehr eine Gutschrift über 2 Monate Grundentgelt (EUR 60,00) angeboten.




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