Von ista Österreich beantwortete Beschwerde. | 1900 Views | 03.11.2014 | 15:12 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8404184

ista Österreich GmbH (Wien)

Kündigung des Vertrages

Ich bin im März in eine Mietwohnung im 6. Bezirk umgezogen. Die Hausverwaltung meldete mich automatisch bei der Firma ISTA an, ohne mich darüber zu informieren. Wenige Wochen später bekam ich dann den Vertrag zugeschickt, worüber ich mich bei der Hausverwaltung reklamierte. Die zuständige Dame meinte lediglich, "Wir haben mit der Firma ISTA eine Vereinbarung, die Abrechnung kann nur durch sie gemacht werden".

SCHLAGWORTE

Nun möchte ich diesen Vertrag beenden und mich bei der Wien Energie anmelden. jedoch habe ich bemerkt, dass es nicht so leicht funktioniert.

Die Hausverwaltung schiebt das ganze auf die ISTA, die ISTA auf die Hausverwaltung und Wien Energie meint, ich soll mich beim Mieterschutz erkundigen.

Leider geht das seit Wochen so hin und her.

Der Grund dafür ist, dass ich die letzten Jahre mit meiner Freundin gewohnt habe und für Strom/Gas/Warmwasser insgesamt die Hälfte bezahlt habe. Nun wohne ich alleine (Wohnungsgröße etwas kleiner) und muss das Doppelte bezahlen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ista Österreich GmbH: Kündigung des Vertrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.11.2014 | 09:15
Firmen-Antwort von: ista Österreich GmbH
Abteilung: Kaltmiete

Die Wohnung des Beschwerdeführers wird über eine Zentralheizung beheizt. Es gibt daher nur einen Verrechnungszähler des Energieversorgers für die Zentralheizung, die Abrechnung und Verrechnung für das Wohnhaus kann somit auch nur eine Stelle erledigen. Somit ist ein Wechsel des Energieversorgers bei einer Zentralheizung leider nicht möglich.

Das Heizkostenabrechnungsgesetz definiert den Konsumenten als Wärmeabnehmer. Sobald ein Konsument eine Wohnung mietet, ist er für die Dauer seines Mietverhältnisses Wärmeabnehmer und für die in der Wohnung entstehenden Kosten verantwortlich. Die Hausverwaltung meldet uns daher die neuen Mieter mit Namen und Mietvertragsbeginn, wir senden den Mietern die Verträge und die Akontovorschreibungen zu. Die Vorauszahlung wird nach den Werten der Wohnung laut der letzten Abrechnung, wenn diese schon erfolgt ist, berechnet. Handelt es sich um eine gerade erst fertig gestellte Wohnung, erfolgt die Berechnung nach m² beheizbarer Nutzfläche. Mit jeder Abrechnung passen wir die monatliche Vorauszahlung an das Abrechnungsergebnis an. Die Akontovorschreibungen sind für uns Durchlaufposten, wir bezahlen aus diesen Einnahmen die Wärme- und ggf. Wasserkosten an den Energieversorger bzw. die Stadt Wien.

Wärme ist- im Gegensatz zu Strom und Gas – nicht liberalisiert. Strom und Gas können mit geringen Verlusten über weite Strecken geleitet werden, bei Wärme ist dies nicht möglich.

Antwort bewerten!





Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: