Durch Robert Bosch Hausgeräte gelöste Beschwerde. | 372 Views | 18.10.2014 | 13:11 Uhr
geschrieben von Christine Elisabeth Wagner

Robert Bosch Hausgeräte GmbH (München)

Wegen Lochfraß Geschirrspüler nach ca. 1 1/2 Jahren verschrotten

Bestell-/Kundennummer: Rep. RE 20034552

Leider funktionierte nach ca. 16 Jahren einwandfreiem Gebrauch mein "alter" Bosch Geschirrspüler nicht mehr. Da alle meine Küchengeräte E-Herd, Kühlschrank und Gefrierschrank von Bosch sind, und bis auf den E-Herd (der hielt immerhin auch 16 Jahre) noch immer einwandfrei funktionieren, hatte ich mich zum Kauf eines neuen Geschirrspülers natürlich von Bosch entschieden. GeräteNr.: SMI53M75EU/52.

SCHLAGWORTE

Leider ist nun nach ca. 1 1/2 Jahren ein Defekt aufgetreten: Felhlermeldung E15. Nach Rückfrage beim Händler/Verkäufer teilte uns dieser mit, hier könne nur der Kundendienst helfen, aber kein Problem, fällt ja in die Garantiezeit. Wir kontaktierten den Kundendienst (Tel. 0810 550 511), der dann nach 16 Tagen kam. Der freundliche Monteur fand nach längerem Suchen dann den Grund der Fehlermeldung: 1 Stecknadel großes Loch im Spülerboden: "Das ist nun ein Totalschaden", kurz die Info des Technikers. Dieser Lochfraß sei durch die Salzkörner entstanden, die beim Einfüllen daneben gefallen seien und nicht sofort der Spülgang eingeschaltet wurde. Das ist eine Fehlbedienung, da lt. Gebrauchsanweisung das Salznachfüllen immer unmittelbar vor dem Einschalten des Gerätes zu erfolgen hat, da so erreicht wird, dass übergelaufene Salzlösung sofort ausgespült wird und daher keine Korrosion am Spülbehälter auftreten kann, und daher ist die Firma Bosch von der Haftung befreit.

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Ich habe das "Salzeinfüllen" beim einem alten Geschirrspüler nicht anders "gehandelt" als beim Neuen, und der hat 16! Jahre gehalten. Das heißt nun: Kaufpreis von EUR 620,-- nach nur 1,5 Jahren futsch, dazu nun noch die Kosten für den Kundendienst.

Den Vorschlag des Monteurs, er könne versuchen, das Loch mit Silberlot zu verschließen (das Funktionieren könne er mir allerdings nicht garantieren), nahm ich dann - nach dem ersten Schock, ein neues Gerät kostet wieder ca. EUR 600,-- und zusätzlich noch die Kosten für den Kundendienst (keine Garantie durch Fehlbedienung) - nun doch an, da ich ja ohnehin seinen "Aufenthalt" zahlen muss und ich das Gerät ansonsten verschrotten kann.

Kosten, die nun auf mich zugekommen sind: EUR 176,28. (Die Kosten für das Löten belaufen sich auf ca. EUR 20.)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Schaden nur durch eine Fehlbedienung entstanden sein soll, da das "alte" Gerät ja immerhin 16 Jahre funktionierte und ich keine anderen Mittel verwendet habe und auch den Geschirrspüler gleich "versorgte".

Ich bin äußerst enttäuscht über die mangelnde Qualität der neuen Bosch-Produkte. Meine neuen Geräte werden wohl nicht mehr von Bosch sein, ein No-Name-Produkt hält sicher auch 1,5 Jahre und ist billiger.

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Meine Forderung an Robert Bosch Hausgeräte GmbH: Erstattung der Anfahrtspauschale und Arbeitswert in Höhe von EUR 151,20 Garantieleistung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.10.2014 | 10:31
Firmen-Antwort von: Robert Bosch Hausgeräte GmbH
Abteilung: Bosch Infoteam

Sehr geehrte Frau Wagner,

wir leiten Ihr Anliegen, gerne an die zuständigen Kollegen in Österreich weiter, diese setzen sich anschließend mit Ihnen in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bosch Werkskundendienst für Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (2)


18.10.2014 | 23:19
von Frank Karnbrock | Regelverstoß melden
Haben Sie jetzt das Salz immer direkt vorm Spülgang aufgefüllt oder nicht?

Der Monteuer hat schon die Wahrheit gesagt mit dem Salz.

21.10.2014 | 15:25
von Christine Elisabeth Wagner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Bosch hat sich umgehend bei mir gemeldet und eine Kulanzlösung angeboten, die ich gerne angenommen habe.
Viele Dank Firma Bosch, ich werde in Zukunft die Gebrauchanleitung genauestens studieren, und natürlich auch weiterhin Kunde bleiben.


21.10.2014 | 15:25
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