Startseite > Online Shops > Möbel > Wugos.de > gelöste Beschwerde-Nr.: 76658
Durch wugos.de gelöste Beschwerde. | 744 Views | 17.04.2014 | 20:20 Uhr
geschrieben von Rüdiger Werner

wugos.de (Heiligenstedten)

Keine Rückerstattung der Transportkosten trotz Zusicherung

Bei der Firma www.wugos.de haben wir zwei Sofas bestellt und wegen Nichtgefallen zurückholen lassen.

Nach mehreren Wochen haben wir endlich einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet bekommen. Zugesichert wird in den AGB die vollständige Erstattung des Kaupfreises, bei uns wurden trotzdem über 400 Euro "Transportkosten" abgezogen.

Es liegt eine Mail mit der Zusendung der kostenlosen Rückholung der Sofas vor, trotz Nachfrage ist nach vier Wochen immer noch nichts passiert.

Herr Krisse verspricht am Telefon, dass der Betrag angewiesen sei - es geht aber keine Überweisung ein.

Auf Mails erfolgt keine Reaktion, Rückrufe erfolgen nicht, eine Rechnung auf Papier erhält man auch nicht.

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Meine Forderung an wugos.de: Erstattung von 400 Euro Transportkosten für die Rückholung der Möbel


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Kommentare und Trackbacks (9)


25.04.2014 | 08:00
von Rüdiger Werner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher erfolgte keinerlei Reaktion seitens der Firma. Vor meiner Beschwerde wurde mir eine Gutschrift über 150 € zugesandt, auch diese ist noch nicht überwiesen worden.


09.05.2014 | 10:31
von Rüdiger Werner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach wie vor keine Antwort von der Firma.
Bei ein Telefonat am 02.05.2014 wurde mir versichert, einen Teil der Summe (150 €) zu überweisen, die Frist ist auf 09.05.2014 gesetzt - die Überweisung erfolgte NICHT.
Mir bleibt nichts anderes übrig, als die Angelegenheit einem Rechtsanwalt zu übergeben.


17.05.2014 | 11:07
von Rüdiger Werner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider wie erwartet, KEINERLEI Reaktion, keine Erstattung des TEilbetrags trotz vorhandener Gutschrift.
Die Angelegenheit liegt jetzt bei meinem Anwalt.
Ich kann nur raten: FINGER WEG VON DIESER FIRMA.


07.06.2014 | 22:21
von Rüdiger Werner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie erwartet, von dieser Firma keinerlei Reaktion.
Habe nunmehr meinen Anwalt bemüht.
Kann nur abraten, mit dieser Firma Geschäfte zu machen.


28.08.2014 | 11:28
von Rüdiger Werner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wird nun ein Vollstreckungsbescheid gegen den Inhaber der Firma beantragt, da seitens der Firma IMMER NOCH KEINE Reaktion erfolgt ist.


12.01.2015 | 13:31
von Rüdiger Werner
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

12.01.2015 | 13:32
von Rüdiger Werner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
HURRA!
Ein Teilergebnis nach vielen Monaten deutschen Rechtswegs.
Gegen diese Firma wurde ein Versäumnisurteil vom AG Itzehoe erlassen, da die Firma noch nicht einmal auf eine Klageschrift reagiert - fast schon bewundernswert.
Mein Anwalt hat die Vollstreckung des Urteils auf Erstattung der "Versandkosten" veranlasst heute endlich ging eine Überweisung mit einem Großteil der eingeklagten Summe ein.

Verbraucher, lasst Euch nicht über den Tisch ziehen!
Es ist erschreckend, mit welcher Sturheit Firmen versuchen, die eigenen AGBs zu mißachten.


22.04.2015 | 08:09
von Rüdiger Werner | Regelverstoß melden
Nochmal Hurra!
Nach mehr als einem Jahr endlich die abschließende Erstattung!
Endlich ist dieser Fall von absoluter Ignoranz von Kundenrechten und Nichtbeachtung der eigenen AGB zugunsten des Kunden (also mir) abgeschlossen.
Ich kann aus meiner persönlichen Erfahrung nur abraten, Geschäfte mit dieser Firma zu machen, wenn man auf seine Rechte nicht komplett verzichten möchte.

22.04.2015 | 08:10
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


22.04.2015 | 08:13
von Rüdiger Werner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde gelöst durch Inanspruchnahme eines Anwaltes, des Amtsgerichts Itzehoe und eines Vollstreckungsbeamten.
Die unrechtmäßig einbehaltenen "Transportkosten" wurden der Firma per Versäumnisurteil abgetrotzt. Nach ca. 14 Monaten ist der Fall endlich abgeschlossen und ich konnte mein Recht als Kunde durchsetzen.




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