563 Views | 31.10.2013 | 16:02 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2158743

HRS – HOTEL RESERVATION SERVICE (Köln)

Unberechtigte Berechnung Stornierungsgebühr

Bestell-/Kundennummer: 37744040: 11.9.-15.9.13

Ich war sehr überrascht, als ich bei Stornierung von zwei EZ zwei Tage vor Antritt der Reise eine Mitteilung von HRS bekommen habe, dass eine Stornierungsgebühr von 80% zu zahlen sei, falls das Hotel keine neuen Gäste ersatzweise finden würde. Das Hotel hatte bereits mit Datum der Anreise die volle Stornierung abgebucht- ohne eine weitere Belegung abzuwarten.

SCHLAGWORTE

Mir war nicht bewusst, dass HRS auch Buchungen vornimmt, bei denen keine Stornierung kostenfrei möglich ist, da der öffentliche Auftritt "kostenlose Stornierung bis 18 Uhr" doch sehr prägend und ausschlaggebend für meine Buchung war. Um festzustellen, ob das Hotel die Zimmer weiter vermietet hat, habe ich am 11.9.2013 eine Testperson anrufen lassen, der bestätigt wurde, dass keine zwei EZ mehr frei seien. Dies kann durch eine weitere Person bestätigt werden. Diese Mitteilung habe ich am 11.9.2013 direkt an HRS weiter gegeben. Nachdem ich meine Kreditkartenabrechnung mit der Abbuchung mit Wertstellung 11.9.2013 bekommen habe, habe ich sofort (27.9.) an HRS eine Mail geschrieben und um Rückerstattung der Stornierungsgebühr von EUR 459 gebeten. Diese Mail habe ich dann wiederholt an HRS geschickt, da keine Rückmeldung kam. Am 9. 10. bekam ich Nachricht, dass HRS sich kümmern würde. Am 22.10. erhielt ich eine Mail, dass HRS meinen Vorgang - unverständlicherweise- nicht zuordnen kann. Nach sofortiger Beantwortung der Mail, bat ich dann am 29.10. unter Angabe meiner Telefonnummer um ein persönliches Gespräch- doch auch dieses hat nie statt gefunden.

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Meine Forderung an HRS – HOTEL RESERVATION SERVICE: Erstattung der Stornierungsgebühr von EUR 459,00


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Kommentare und Trackbacks (2)


07.11.2013 | 16:07
von ReclaBoxler-2158743 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren, leider hat sich von HRS noch niemand gekümmert. Grüße


21.11.2013 | 16:59
von ReclaBoxler-2158743 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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