401 Views | 20.04.2009 | 19:33 Uhr
geschrieben von Heidemarie Scherf

PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (Luxembourg)

Zahlung wird nicht zugeordnet

Wir haben Anfang April 2009 im Webshop einer luxemburgischen Firma eine Bestellung über 255 € aufgegeben, als Bezahlmethode stand da "Vorkasse über PayPal" zur Verfügung. Da wir ein PayPal-Konto haben (mit Einzugsermächtigung vom Girokonto), schien uns das optimal.

SCHLAGWORTE

Ein Tag später kam eine Nachricht von PayPal, man hätte wegen des Verdachts einer nicht erlaubten Transaktion unseren Kontozugriff beschränkt, wir sollten doch anhand unserer persönlichen Daten (u. a. die Kopie einer Energierechnung!) unsere Identität nachweisen. Nun gut, Sicherheit geht vor, wir haben das gemacht und unser Konto war wieder komplett freigeschaltet.

Nun, umgehend kam der Hinweis, dass die eigentlich beabsichtigte Transaktion trotzdem nicht ausgeführt wurde. Wir sollten den Betrag innerhalb von zehn Tagen, unter Angabe eines speziellen Verwendungszweckes (eine irrsinnige Buchstaben-Zahlen-Kombination), an ein Konto der JP Morgan Chase in Frankfurt anweisen, ansonsten wäre die gesamte Transaktion storniert. Auch diese Überweisung haben wir gemacht, sicherheitshalber vom Automaten aus, und den Verwendungszweck völlig korrekt angegeben.

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Nach exakt zehn Tagen kam eine neue Mail von PayPal - die Transaktion wäre jetzt wegen des nicht erfolgten Zahlungseinganges endgültig storniert! Seltsam nur, dass der Betrag unserem PayPal-Konto korrekt zugewiesen wurde. Das war im Internet eindeutig einzusehen.

Ein Anruf bei der Service-Nummer brachte nur die Erkenntnis, dass PayPal nicht bereit und in der Lage ist, die korrekte Zuordnung unserer pünktlich überwiesenen Zahlung zu bewerkstelligen. Offensichtlich arbeitet man lieber mit dem Geld. Da PayPal ja den Status einer Bank hat, trägt sowas wohl nicht gerade dazu bei, das in letzter Zeit arg geschundene Vertrauen in die Geldindustrie wieder zu heben. Der Kundendienstleister empfahl uns nur, das Ganze erneut über den Webshop zu regeln. Toller Vorschlag, dann hab ich letztlich zwei unbezahlte Bestellungen am Bein.

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.04.2009 | 19:43
von Zoltan | Regelverstoß melden
...das hört man leider immer öfter.
Hier mal was Nettes dazu:

www.youtube.com/watch?v=ohac9jwSjDc



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