Durch Deutsche Bahn gelöste Beschwerde. | 2884 Views | 01.02.2013 | 11:31 Uhr
geschrieben von Thomas Nebhuth

Deutsche Bahn AG (Trier)

Bahnticket zweimal gekauft (online und Automat)

Bestell-/Kundennummer: 1K26EA

Ich habe ein OnlineTicket (RLP Nacht) gekauft, das ich dann wegen eines Druckerproblems nicht drucken konnte. Ich habe dann am Bahnhof-Automaten nochmals ein Ticket (RLP Nacht) gekauft, weil ich hoffte, das erste stornieren zu können. Aber anscheinend will mich die Bahn für eine und die selbe Fahrt zweimal bezahlen lassen und lehnt eine Erstattung des Online-Tickets ab.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Stornierung des Online-Tickets


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Kommentare und Trackbacks (11)


01.02.2013 | 11:32
von ReclaBoxler-5435498 | Regelverstoß melden
Was kann die Bahn für ihr Druckerproblem?
und woher soll die Bahn wissen das das Ticket nicht doch ausgedruckt und verwendet wurde?

01.02.2013 | 11:48
von Klaus Voormann | Regelverstoß melden
Online gekaufte Tickets, die nicht benutzt wurden, kann man ohne Probleme online stornieren, kostet manchmal aber Geld (Sparpreis etc.) Fahre seit Jahren jedes Wochenende nach Hause mit dem ICE.
Hier der Link zu der Site: www.bahn.de/p/view/buchung/onlineticket/erstattung.shtml?dbkanal_007=L01_S01_D001_KIN0011_service_NR3-EU_LZ01

01.02.2013 | 13:33
von 2773656 | Regelverstoß melden
Könnten Sie mal genaue Daten einstellen? Wann online gekauft? Und wann gefahren? Irgendwas stimmt nicht mit Ihrer Beschwerde. Wenn Sie ein onlin-Ticket buchen, können Sie es auch online wieder stornieren. Problemlos. Nur nicht am Tag der Gültigkeit. Stornierung ist auch dann möglich, aber Gebühr 15 Euro. Also: So, wie Sie schreiben, stimmt es nicht.

01.02.2013 | 13:34
von 2773656 | Regelverstoß melden
Und woher soll die Bahn wissen das das Ticket nicht doch ausgedruckt und verwendet wurde?
_________________

Das weiß die Bahn. Es sei denn, es wurde nicht kontrolliert.

01.02.2013 | 14:51
von ReclaBoxler-5910464 | Regelverstoß melden
Wenn Sie die Beförderungsbedingungen für dieses Ticket gelesen hätten, dann wüssten Sie auch, dass eine Rückgabe und Erstattung nach diesen Bedingungen ausgeschlossen ist.
Sie hätten sich damit diese überflüssige Beschwerde sparen können.

01.02.2013 | 15:40
von 2773656 | Regelverstoß melden
Stimmt.

5. Erstattung und Umtausch
5.1 Erstattung und Umtausch von Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket ist grundsätzlich ausgeschlossen.

So steht es in den Beförderungsbedingungen. Beschwerde gelöst.

01.02.2013 | 17:08
von Thomas Nebhuth | Regelverstoß melden
Ich bin der Beschwerdeführer. Die Bahn weiß, ob das Ticket verwendet wurde, da der Schaffner den EAN-Code einscannt UND zusätzlich meine Kreditkarte einliest. Das Ticket wurde NICHT verwendet. Kann denn jeder Anbieter sagen, dieses oder jenes Produkt ist vom Umtausch/Stornierung ausgeschlossen? Wozu AGB, wenn es Verbraucherschutz-Gesetze gibt? Normalerweise kann ich bei Kauf via Internet innerhalb von 14 Tagen von meinem Kauf problemlos zurück treten. Das ist Gesetz. Warum kann sich die Bahn hier ausklammern? Sie hat ja wohl keinen Aufwand, ein Produkt körperlich zurück zu nehmen. Und es wäre ja wirklich kein großer Aufwand, die Kreditkartenabbuchung zurück zu rufen.

Ich wehre mich nur dagegen, für ein und die selbe Leistung zweimal bezahlt zu haben. Ist das verwerflich?

01.02.2013 | 18:32
von ReclaBoxler-5910464 | Regelverstoß melden
Nein, verwerflich ist es nicht, aber etwas naiv. Wofür gibt es denn Beförderungsbedingungen? Weiterhin unterschätzen Sie die Kosten für eine Rücknahme nicht. Die liegen kalkulatorisch gerechnet bestimmt bei knapp 20 Euro.
Und selbst wenn die Kosten erheblich geringer wären. Warum sollte die Bahn Ihre "Dumm. heit" unterstützen?

01.02.2013 | 21:22
von Gerhard_ | Regelverstoß melden
Warum haben Sie sich eigentlich nicht vor Fahrtantritt darum gekümmert. Da hätte die Bahn wenigstens die Möglichkeit gehabt, Ihre Fahrkarte zu sperren. Hinterher kann Sie es nicht kontrollieren. Zumindest bei normalen Fahrkarten gibt es die Möglichkeit, Fahrkarten vor Fahrtantritt auch ohne Fehler zu stornieren.

Eine andere Möglichkeit wäre gewesen, das Ticket als PDF herunter zu laden, PDF auf USB-Stick speichern und dann bei einen Freund aus zu drucken.

08.02.2013 | 13:33
von Thomas Nebhuth gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Bahn hat mir auf dem Kulanzwege 30 EUR als Gutschein erstattet. Nach zwei Ablehnungen bin ich mit dieser Lösung sehr zufrieden.


08.02.2013 | 16:59
von ReclaBoxler-4025464 | Regelverstoß melden
Ja so ist das im dieser Welt. Ob man Blödsinn gemacht hat oder nicht. Man muss nur laut genug schreien, dann bekommt man seinen Schnuller. Konsequenzen selbst tragen ist nicht.

Es ist nicht so, dass ich Ihnen das nicht gönne. Aber Sie haben hier kein Wort verlauten lassen, dass S I E einen Fehler begangen haben. Und das finde ich traurig.



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