Durch kika Möbel-Handelsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1249 Views | 19.01.2013 | 14:56 Uhr
geschrieben von Silvia Engelhardt

kika Möbel-Handelsgesellschaft m.b.H. (Wien)

Falschberatung

Bestell-/Kundennummer: Auftrags-Nr. 8010608499 – Kd.-Nr. 8258377

Am 22.9.2012 suchten mein Mann und ich bei Kika Laxenburger Str. /Wien nach einem Bequemsessel, in dem ich sowohl relaxen als auch am Computer arbeiten kann. Ich äußerte diesen Wunsch gegenüber der Verkäuferin und diese empfahl mir daraufhin einen Sessel der Marke Stressless. Wir wurden dahingehend beraten, dass dies in diesem Sessel nicht nur möglich, dieser sogar ausdrücklich dafür bekannt sei, Computerarbeit mit bequemem Sitzen und Relaxen zu verbinden (hierzu liegt im Übrigen auch ein Werbeblatt vor, wo genau das behauptet wird). Eine Möglichkeit, den dazu notwendigen montierbaren Computertisch zu testen, gab es Vorort nicht, aber wir glaubten der Verkäuferin deren Ausführungen und ich kaufte den Sessel.

SCHLAGWORTE

Die Möglichkeit, den Sessel zur Computerarbeit zu nutzen, ist also eine bedungene Eigenschaft im Sinne § 922 ABGB.

Nach Lieferung und zwei Montageterminen (zuerst war der Tisch falsch montiert und dabei auch verkratzt worden) konnte ich endlich am 12.12.12 den Sessel in Betrieb nehmen.

Leider musste ich folgende Eigenschaften der Kombination feststellen:

Beim Aufrechtsitzen ist es nicht möglich, die Kopfstütze nach vorn zu neigen und in geeigneter Position zu arretieren, damit bei der Computerarbeit Nacken und Kopf angelehnt werden können. Man kann entweder den Kopf anlehnen, hat dann aber keine Sicht auf den Monitor, oder den Computer bedienen, wozu man Kopf, Nacken und Schultern von der Kopfstütze heben muss. Folge: nach einigen Minuten bereits verspannen Schultern und Nacken.

Der Tisch selbst ist so konstruiert, dass er bei jedem Druck auf die Laptop-Tastatur heftig nachvibriert. Das hat zur Folge, dass der Monitor beim Schreiben unablässig vor den Augen auf und ab „hüpft“. Die Konstruktion des Tisches und insbesondere der Haltearm sind z. B. für das Ablegen eines Buches geeignet, nicht jedoch für die Arbeit am Laptop.

Die Zapfen am unteren Ende, die dafür sorgen sollen, dass der Laptop nicht von der schräg gestellten Tischplatte rutscht, sind so klein, dass das Gerät bereits ohne Berührung herunter fällt. Ein Arbeiten an diesem Computertisch ist also nur mit waagerecht eingestellter Platte möglich. Die Folge davon ist, dass man den Kopf dem Computer noch stärker als sowieso schon zuneigen muss, was zu schmerzhaften Verspannungen in Nacken und Schultern führt. Außerdem müssen bei waagerecht eingestellter Tischplatte die Hände so weit angehoben werden, dass die Unterarme nicht mehr auf der Sessellehne aufliegen können. Die Folge davon sind schmerzhafte Arm-Schulterverspannungen.

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Der Sessel mit Computertisch hat nicht die ausdrücklich bei Kauf von uns als notwendig dargestellten Eigenschaften und ist für den dargestellten Zweck ungeeignet. Er hat ferner nicht die Eigenschaften, die im Verkaufsgespräch von Ihnen versprochen wurden. Er ist entgegen Ihrer Kaufempfehlung nicht für den versprochenen Zweck geeignet. Wäre mir gesagt worden, dass dieser Sessel meine deutlich formulierten Anforderungen nicht erfüllen kann, hätte ich selbstverständlich keinen Kaufvertrag abgeschlossen.

Meine erste Beschwerde dazu schickte ich am 18.12.12 zur Filiale Kika Laxenburger Str., in der ich den Sachverhalt schilderte und Wandlung des Kaufvertrags verlangte.

Im Antwortschreiben wurde festgehalten, dass der Sessel ja für Computerarbeit gar nicht geeignet sei und ausschließlich ein Relaxsessel. Außerdem sei der Sessel eigens für mich hergestellt worden.

In meinem Erwiderungsschreiben vom 9.1.13 betonte ich daher, dass ich ja dann ganz offensichtlich von Kika falsch beraten worden sei, da mir versichert worden war, der Sessel sei zur Computerarbeit sehr gut geeignet (im o. g. Werbeblatt wird sogar von ergonomisch geeigneten Arbeiten gesprochen). Aufgrund dessen verlangte ich Wandlung des Kaufvertrags gem. § 932 ABGB.

Im Antwortschreiben wurde nur gesagt, ich sei bestens beraten worden und eine Wandlung könne nicht stattfinden. Der Verfasser der Kika-Schreiben, Herr Manfred H., ist in keinster Weise auf die von mir geschilderten Tatsachen eingegangen. Er hat zugegeben, dass es sich nur um einen Relaxsessel handelt, in dem man nicht arbeiten könne. Ich war also tatsächlich falsch beraten worden, trotzdem wird mir die Wandlung verweigert.

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Meine Forderung an kika Möbel-Handelsgesellschaft m.b.H.: Wandlung des Vertrages Auftrags-Nr. 8010608499 – Kd. -Nr. 8258377


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Kommentare und Trackbacks (4)


27.01.2013 | 10:23
von Silvia Engelhardt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Niemand hat sich bisher gemeldet.


06.02.2013 | 10:32
von Silvia Engelhardt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.02.2013 | 13:18
von Silvia Engelhardt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo - leider hat sich bei mir niemals jemand gemeldet.
Danke, Grüße, Silvia Engelhardt


14.03.2013 | 19:21
von Silvia Engelhardt endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich wurde konsequent ignoriert.




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