Durch Landesgericht St. Pölten gelöste Beschwerde. | 2999 Views | 04.05.2012 | 10:38 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7434531

Landesgericht St. Pölten (St. Pölten)

Justizskandal durch Verweigerung eines Grundrechtes!

Bestell-/Kundennummer: 20 BI 37/12i - VNR 1

Mir wird durch Ihr Urteil aktuell das Grundrecht eines Bürgers auf Schutz vor Kriminalität verweigert. Sie verweigern seit Jahren und nun aktuell die Ermittlungen in meinem Fall. Ihr Argument: die Verjährung sei eingetreten. Das ist nicht mein Verschulden, denn seit Jahren wird die Strafverfolgung trotz meiner Strafanzeigen nachweislich verweigert.

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Die Behörden sahen ungerührt zu, wie ein Haus aufgrund von Betrug und massiven Unterschlagungen beschlagnahmt und zwangsversteigert wurde. Aktuell wird in einem weiteren Zivilprozess von mir eine 5-stellige Summe von den Betrügern gefordert. Das ist nur aufgrund der stattgefundenen Unterschlagungen und stattgefundenen Machenschaften möglich. Folglich ist meine Strafanzeige brandaktuell!

Sie begründen Ihr Urteil damit, dass ich keine Beweise benannt hätte. Das ist falsch! Ich habe mannigfache Beweise und Zeugen benannt. Ich schrieb, dass ich Ihnen die Kopien dazu auf Anforderung übersenden werde. Aus gemachten schlechten Erfahrungen mit den Strafverfolgungsbehörden übersende ich diese aufgrund des mir entstehenden Arbeitsaufwandes und der daraus entstehenden Kosten nicht gleich mit.

Gleichwohl übersandte ich Ihnen in Kopie eine Aussage eines weiteren Zeugen. Ich erfuhr erst jetzt von dem Wissen dieses weiteren Zeugen. Die Aussage ist neu und überaus gravierend. Sie berechtigt mich zu einer weiteren Eingabe und dem Verlangen auf Ermittlung und Strafverfolgung.

Ihr Urteil ist unrichtig und ungerecht. Zu der Tatsache, dass ich in einem schon unfassbar großem Ausmaß eine finanzielle Schädigung durch diese Kriminalität erleiden musste (in 6-stelliger Höhe) und meine Existenz dadurch vernichtet wurde, fordern sie von mir für dieses Urteil, dass Sie die Ermittlungen weiter verweigern, 90,00 Euro!

Es geht um das Ehepaar K. Er ist Allgemeinmediziner mit einer Tätigkeit in einem Altenheim. Er ist umfassend über alle Untersuchungen, die man mit unserer Mutter anstellte, informiert. Durch dieses Fachwissen bedingt dokumentierte seine Ehefrau, Frau B. K., dass unsere Mutter eine Hochrisikopatientin ist. Jede Aufregung konnte den Tod unserer Mutter bedeuten und brachte sie zumindest dem Tod ein Stück näher. Schriftliche Aussage der B. K.

Direkt nach dem Tod unseres Vaters redeten die K´s unserer Mutter ein, dass sie verarmt sei. Das geschah nachweisbar wider besseren Wissens. Frau K. dokumentierte, dass sie das selbst überprüft habe. Das Konto unseres verstorbenen Vaters sei leer und abgeräumt. Erst später, kurz bevor ich den Erbschein erhielt, schrieb Frau K.: das Konto sei doch gefüllt und unberührt. Ich wies zudem die Kontovollmacht der K´s nach.

Die K´s erklärten unserer Mutter, dass ihre finanzielle Lage so schlimm sei, dass sie ihr Haus nicht halten könne und kein Geld zum Lebensunterhalt besitzen würde. Auch diese Aussagen gibt es in vielfacher schriftlicher Art, auch in Zivilprozessen. Weiter: unsere Mutter müsse deshalb ihr Haus verkaufen. Sie sollte nach Wien ziehen. Die K´s würden unserer Mutter eine Wohnung kaufen und mit dem Rest des Geldes aus dem Verkaufserlös sollte unsere Mutter leben.

Aus diesem Grund musste unsere Mutter auf Forderung der K´s ihr Gold, Bargeld und ihren wertvollen Brilliantschmuck im Dezember 2005 nach Wien zu den K`s bringen. Eine Zeugin beobachtete unsere Mutter beim Einpacken der Werte und hörte eben diese Erklärungen unserer Mutter dazu.

Die K´s kauften unserer Mutter davon natürlich keine Wohnung. Unsere Mutter sollte zuerst das Haus verkaufen. Unsere Mutter forderte aus diesem Grund u. a. das oben Beschriebene von den K´s zurück. Die K´s leugneten dreist gegenüber unserer Mutter die Werte von ihr erhalten zu haben. Aus diesem Grund beauftragte unsere Mutter einen Rechtsanwalt. Dieser musste u. a. diese Werte für unsere Mutter von den K´s einfordern. Das erzählte unsere Mutter zwei Zeugen. Der zuletzt angegebene Zeuge gab eine detaillierte Erklärung ab, die ich Ihnen jetzt aktuell übersandte. Im ganzen fiel unsere Mutter drei Zeugen auf. Unsere Mutter hätte völlig hoffnungslos gewirkt.

SCHLAGWORTE

Unsere Mutter hat ihre Forderung an die K's nicht lange überlebt! Sie verfügen über die Informationen dazu!

Nach Jahren des vehementen Bestreitens durch die K´s, diese Werte und weiteren unterschlagenen Nachlass in Besitz zu haben, musste Frau K. in einem Zivilprozess zugeben, dass das Gold eben doch durch unsere Mutter im Dezember 2005 zu den K´s gelangt ist.

Frau K. musste zugeben, dass ein Teil des unterschlagenen Goldes über das Konto der Frau K. bei der Bank Austria in Perchtoldsdorf verkauft worden ist. Frau K. behauptete aber nun, dass unsere Mutter das Gold allein verkauft hätte. Deutlich: ohne Frau K´s Beteiligung. Aufgrund der Bankgesetze hatte unsere Mutter aber keinen Zugang zu dem Konto der Frau K. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Beteiligung der Frau K. an dem Goldverkauf.

Nun hat Frau K. im laufenden Prozess kürzlich zugegeben, dass unsere Mutter Bargeld im Dezember 2005 mit zu den K´s gebracht hat. Dieses Bargeld hätte unsere Mutter wieder mit zurück nach Deutschland genommen.

Damit sind weitere schriftliche Lügen der B. K. aufgedeckt. Frau K. gab vorher schriftlich, auch im Zivilprozessen, an, dass unsere Mutter das Gold verkaufen musste. Unsere Mutter hätte dieses Gold zum Lebensunterhalt benötigt. Also gelogen! Man muss davon ausgehen, dass Frau K. erst nach der Abreise unserer Mutter, also nach dem 04.02.2006, einen Teil des Goldes allein bei ihrer Bank zu Geld gemacht hat. Nur einen Teil, um das Geldwäschegesetz zu umgehen!

Nachdem unsere Mutter verstorben wurde, behauptete Frau K. in Deutschland gegenüber einer Rechtsanwältin, dass sie gemeinsam mit unserer Mutter einen Teil des Goldes verkauft habe. Frau K. gab an, dass sie dafür eine Verkaufsabrechnung haben würde. Aus diesem Grund forderte die Rechtsanwältin diese Abrechnung an. Frau K. gab diese Abrechnung bis heute nicht heraus. Ein Skandal bei den vielen Zivilprozessen aus diesem Grund!

Auf dem der Staatsanwaltschaft bereits seit Jahren überlassenen Video sieht und hört man deutlich die Frau K., wie sie von dieser Verkaufsabrechnung des Goldes spricht.

Nun gab Frau K. auch neuerlich in dem Zivilprozess an, dass sie den Brilliantschmuck eben doch im Dezember 2005 durch unsere Mutter erhalten hat. Ebenso, wie Bargeld. Frau K. sagt weiter dazu schriftlich aus, dass unsere Mutter diesen Brilliantschmuck, sowie das Bargeld am 04.02.2006 wieder zurück mit nach Deutschland genommen hätte.

Der Brilliantschmuck und das Gold befanden sich aber nicht im Reisegepäck unserer Mutter. Auf Nachfrage sagte unsere Mutter, dass eben diese Werte bei den K´s sind. Das genau erklärte unsere Mutter auch den beiden Zeugen. Deshalb forderte unsere Mutter über einen Rechtsanwalt schriftlich diese Werte bei den K´s an.

Auf dem Video sieht man, wie Frau K. nach dem Verstreben unserer Mutter um dieses Schreiben des Rechtsanwaltes kämpft. Kein anderer sollte es erhalten oder gar lesen können. Die K´s durchsuchten dann fieberhaft die Wohnung unserer verstorbenen Mutter. Die Suche endete abrupt, als Frau K. dieses Schreiben gefunden hat und schnell in ihrer Handtasche versenkt hat. Auch diese Unterschlagung wurde durch einen Zeugen beobachtet.

Nach der Unterschlagung durch Frau K. konnte sich dieser Rechtsanwalt überhaupt nicht mehr an sein eigenes Schreiben erinnern. Auch das gibt es schriftlich! Das Video beweist aber die Existenz dieses Schreibens. Die beiden Zeugen haben zudem den Inhalt des Schreibens angegeben.

Die K´s stopften ihren Geländewagen bis unter das Dach mit Nachlass voll und verschwanden damit nach Wien. Ich beerdigte unsere Mutter. Auch diese Mitnahme des Nachlasses wurde durch die K´s bestritten und noch dreist bei mir angefordert. So gelangen die K´s an mein Geld.

Trotz vehementen Bestreitens sind bisher nachweisbar bei den K´s aufgetaucht: ein Teil des selbst mitgenommenen Nachlasses, die Bauzeichnungen und Versicherungsunterlagen unseres Hauses und der Rechtsanwalt der K´s hortet oder hortete den Schmuck, welcher sich am Leichnam unserer Mutter befand in seiner Kanzlei. Erst auf massiven Druck durch die Bestatter hat dieser Rechtsanwalt den Besitz eines Umschlages mir Gegenständen zugegeben. Bis heute braucht weder Frau K. noch dieser Anwalt mitteilen, welcher Schmuck sich in diesem Umschlag befindet.

Ich wurde angezeigt, dass ich im Januar 2006 in Deutschland unserer Mutter 6.500 Euro gestohlen hätte. Diese Summe soll laut Dokumentation der Staatsanwaltschaft in Deutschland aus einem Teilverkauf eben dieses Goldes stammen und zum Teil von Frau K. Sie hätte unserer Mutter dieses Geld zum Lebensunterhalt gegeben.

Nur, unsere Mutter befand sich von Dezember 2005 bis zum 04. Februar in Österreich bei den K´s und zwar mit ihrem Bargeld, dem Gold und dem Brilliantschmuck. Ich sollte im Januar 2006 den Erlös daraus in Deutschland gestohlen haben. Diese Lüge ist enttarnt!

Vor der richterlichen Anordnung zur Hausdurchsuchung schrieb der Anwalt der K´s mich an. Ich sei des schweren Einbruch Diebstahls überführt. Das staatsanwaltliche Ermittlungsergebnis läge vor. Da die K´s genau wussten, dass ich nicht gestohlen habe, weil sie, inzwischen nachweisbar, sich selbst im Besitz dieser Werte wussten, konnten sie auch die Hausdurchsuchung bei mir ad absurdum führen. Gleichzeitig erhielt ich von diesem Anwalt eine fristlose Kündigung meines Ladengeschäftes und meiner Wohnung im Elternhaus. Die K´s und er selbst brauchten unser Haus schnell leer. Der Rechtsanwalt hatte einen Käufer für unser Haus aufgetan. Dieser wollte es aber nur leer kaufen. Somit muss ich auch diesem Anwalt Eigeninteresse unterstellen. Er hätte eine Vermittlungsprovision kassieren wollen und die Beurkundung dieser Verkaufs in seiner Eigenschaft als Notar.

Einem mir gestohlenen Brief entnahm dieser Rechtsanwalt in widerrechtlicher Art und Weise den für mich bestimmten Inhalt. Er schrieb den Adressaten an und behauptete, dass ich meine Mutter bestohlen hätte. Somit betrieb er nach meiner Auffassung Rufmord! Er forderte von dem Adressaten Schadenersatz und die Bezahlung seiner Kostennote.

In der gleichen Sache forderte dieser Anwalt von mir 6.500 Euro und die Bezahlung einer höheren Kostennote in gleicher Sache. So gelangt man an das Geld anderer Menschen!

Weiter habe ich Ihnen nachgewiesen, dass dieser Anwalt mich verklagt hat. Ich musste seine nur vorgebliche Tätigkeit für unsere Mutter bezahlen. Der Betrug liegt glasklar und nachgewiesen vor. Sie haben auch dieses! Dieser Anwalt war eben nur für die K´s tätig. Aus diesem Grund fand sich in der Wohnung unserer verstorbenen Mutter eben auch nur 1 Schreiben dieses Rechtsanwaltes an, welches durch Frau K. unterschlagen wurde.

Die unfassbare Aktion des Nachlasspflegers des Amtsgerichtes, dass er zusammen mit den K´s in die Wohnung der Verstorbenen eindringen wollte und dieses ohne mich zu informieren, liegt Ihnen auch vor. Im Beisein der K´s hatte dieser Nachlasspfleger zuvor das Testament eröffnet. Daher hatte er Kenntnis davon, dass ich eine gleichberechtigte Erbin bin. Ich erhielt das Testament erst nach Wochen und nur weil ich nachfragte!

Warum brachten die K´s den Nachlasspfleger zu diesem unfassbaren Tun? Sie wollten unbedingt in den Besitz des brisanten Schreibens gelangen!

Das ist nur ein Auszug der Ihnen überlassenen Informationen!

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Meine Forderung an Landesgericht St. Pölten: Ich fordere, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt und die Rücknahme der gegen mich festgesetzten 90,00 Euro.


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Kommentare und Trackbacks (18)


04.05.2012 | 10:56
von Fragezeichen | Regelverstoß melden
Muss man das verstehen? Warum haben sie nicht Revision eingelegt?

04.05.2012 | 11:13
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Ggf. ist die österreichische Rechtsprechung eine andere. Man weiß es nicht.

04.05.2012 | 11:17
von Frist Setzung | Regelverstoß melden
Alles habe ich nicht gelesen, mir hat es bereits gereicht, dass die Frist verstrichen ist.

04.05.2012 | 11:32
von Un Fassbar | Regelverstoß melden
Warum haben Sie nicht nach dem ersten Vorfall, Ihre Mutter gewarnt und falls nötig den Kontakt mit besagter Familie, auf Unzurechnungsfähigkeit Ihrer Mutter, gerichtl. verboten. Da schaue ich doch nicht tatenlos zu bis die "verwirrte" ältere Dame Ihr ganzes "Hab und Gut" den in den Rachen wirft. Das ist zwar schwierig, aber nicht unmöglich wenn man sich ein bisschen, um die Dame kümmert.
Wir mußten unsere Oma auch vor schlimmeren bewahren.
Der befreundete Arzt hätte sie doch als " nicht geschäftsfähig" bzw. "verwirrt" erklären können. Melden Sie diesen Fall ans Tv "Ein Fall für Escher"! Meistens haben die andere Möglichkeiten oder Druckmittel. Ansonsten hoffe ich für Sie, daß sich der Fall zu Ihren Gunsten irgendwann aufklärt.

04.05.2012 | 23:08
von ReclaBoxler-1328579 | Regelverstoß melden
So arbeiten deutsche Richter:

bit.ly/s4bw8y

Justitia's Robe ist immer noch braun.
!

05.05.2012 | 06:11
von Marcel Noname | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Marcel Noname  spider monkey Un Fassbar:
"Ein Fall für Escher" gibt es nicht mehr das heißt jetzt nur noch "Escher" und ich glaube nicht dran das er in Österreich Rechte durchsetzt.

Vielleicht steht es auch im Text aber die beschwerde richtet sich ja gegen ein Gericht in Österreich und nicht in Deutschland ( spider monkey ReclaBoxler-1328579)


05.05.2012 | 10:13
von Fassungsloser Beobachter | Regelverstoß melden
 spider monkey Marcel Noname: Unrecht kennt keine Grenzen!

05.05.2012 | 14:21
von Un Fassbar | Regelverstoß melden
 spider monkey Marcel Danke für die Belehrung, aber wer wird denn päpstlicher als der Papst sein. Wenn man möchte, würde man trozdem erkennen, wo man sich melden kann. Und wenn Du jetzt noch einmal richtig ließt, dann wirst auch Du merken, daß es darum geht, das deutsche Gerichte den Fall wieder aufnehmen sollen. Es geht heißt das beschuld. Familie in Wien lebt und nicht der Bf.

05.05.2012 | 17:18
von Bodo | Regelverstoß melden
Kann man die Namen der beide K. nicht irgendwo im Netz finden?

06.05.2012 | 18:24
von Robin of Loxley | Regelverstoß melden
Lieber Bf,

es tut mir sehr leid, was Ihnen passiert ist. Es mag Ihnen nur ein wenig helfen, aber es gibt (zumindest hier in Deutschland) unzählige "Mitmenschen", die den Hals nicht voll kriegen können und die andere Bürger so weit ausnehmen, dass sie ein menschenwürdiges Leben nicht mehr führen können.

Dautschland hat hier ein Zeichen gesetzt und einem Bürger, der wie kaum ein zweiter in diesem Lande diese Probleme herausgestellt hat, das Bundesverdienstkreuz verliehen.

Machen Sich bitte selbst ein Bild davon:

www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7836004

Es lohnt sich, diesen Film bis zum Ende anzuschauen!

10.05.2012 | 11:54
von Beschwerdeführer | Regelverstoß melden
An alle Interessierten:
1.) Natürlich habe ich per Anwalt versucht eine Vermögensbetreuung über das Amtsgericht zu bekommen. Bevor das Amtsgericht tätig werden konnte holten die K´s unsere Mutter wieder nach Wien.
2.) Weiter schrieb die Bank Austria mir, daß unsere Mutter das Gold dort nicht verkauft habe. Logisch! Kein Mensch kann Gold über ein Fremdkonto verkaufen.
3.) Weiter habe ich eine Strafanzeige erstattet, daß die K´s hier in Deutschland Nachlass mitgenommen haben. Damit verschwanden sie zurück nach Wien und ich beerdigte unsere Mutter allein. Die K´s bestritten über ihren Anwalt vehement Nachlass in Besitz zu haben. Sie forderten diesen Nachlass sogar bei mir noch dreist an. Auch hier versuchten sie wieder an mein Geld zu gelangen. Nach über 3 Jahren gaben sie zu, einen Teil davon doch in Besitz zu haben. Nach Beschlagnahmung des Hauses und Vermietverbot der Leerstände durch die K´s und erfolgter Zwangsversteigerung! Die Staatsanwaltschaft ist hier, trotz Beweises, untätig!
4.) Ich organisierte die Beerdigung und der Rechtsanwalt der K´s hortet oder hortete den Schmuck, welcher sich am Leichnam befunden hatte in seiner Kanzlei. Dieses gab dieser Jurist aber erst zu, nachdem die Bestatter ihn unter Druck gesetzt hatten. Bis heute brauchen weder dier K´s noch dieser Anwalt diesen Schmuck benennen!
5.) Ich wollte den K´s eine Haushälfte abkaufen und benötigte die Hauspapiere für die Bank. Auch hier: weder die K´s, noch dieser Anwalt hätten diese. Dafür beantworteten sie mein großzügiges Kaufangebot mit Wucher. Ein Zeuge sagte aus, daß die K´s unserer Mutter diese Papiere abgenommen hätten. Die K´s hätten sich auch damals geweigert unserer Mutter diese Papiere wieder heraus zu geben. Auch diese Zeugenaussage wird bis heute übergangen. Natürlich ist alles bei den K´s!
Frau K schickte später dem Bausachverständigen des Amtsgerichtes die Bauzeichnungen des Hauses zu. Dazu stellte sich heraus, daß der Rechtsanwalt sich persönlich bei der Versicherung als Versicherungsnehmer u. a. für die Hausversicherung unserer Mutter führen ließ. Die Staatsanwalt ist untätig!

27.05.2012 | 15:18
von An das Landgericht St. Pölten | Regelverstoß melden
Hauspapiere= Bauzeichnungen und Hausversicherung. Diese benötigte ich für die Bank, um einen Kredit aufnehmen zu können. Ich wollte Frau K. auszahlen und ich 1 Haushälfte abkaufen. Sie hätte zzgl. der mutmaßlichen (muß ich schreiben, obgleich viele Menschen es genau wissen, ) Unterschlagungen fürstlich abgestaubt. Um an noch mehr Geld zu kommen, behaupteten die K´s, sowie ihr Delmenhorster Anwalt, daß sie diese Papiere nicht in Besitz haben und auch nicht wüßten, wo diese aufzufinden sein würden. Beides tauchte auch, wie geschrieben, bei diesen Personen wieder auf. Der Delmenhorster Rechtsanwalt und Notar, der unser Haus selbst verkaufen wollte, sprach mit der LZO, Herrn I. Der Rechtsanwalt schrieb daraufhin an das Landgericht, er hätte mit der LZO gesprochen. Ich hätte kein Geld und könne es sowieso nur mit Hilfe Dritter aufnehmen. Obwohl ich inzwischen Geld von dem Konnto unseres Vaters geerbt hatte, sperrte die LZO Delmenhorst durch Frau E. mein Geschäftskonto und mein Privatkonto. Ich hatte 10 fach mehr geeerbt, als das Geschäftskonto überzogen war. Danach pfändete das Finanzamt Delmenhorst mein Konto. Angeblich nicht gezahlte KFZ-Steuern. Ich hatte aber bezahlt und aufgrund dessen auch nie eine Mahnung erhalten. Die SWD, unser örtliche Gasversorger, schickte einen Mitarbeiter in mein Ladengeschäft. Der Mann wollte mein Gas abstellen. Ich wäre 300 Euro schuldig. Ich zzeigte ihm meine Kontoauszüge. Alles bezahlt. Der Mann telefonierte mit seinem Handy. Ich hätte nicht bezahlt. 1 Stund lang bis ich ihn meines Ladens verwies. Der Rechttsanwalt und Notar ist als sozialer Berater für die Stadt Delmenhorst tätig. Er war Vorsitzender der "Brücke". Ein Zusammenschluß der LZO, des Finanzamtes, des Jugendamtes, der Staatsanwaltschaft Oldenburg und einiger Richter. Also, gute Kontakte. Durch Bürger habe ich erfahren, daß er mit unserem ehemalige OB, CDU, befreundet ist und dessen Villa in Delmenhorst vermakelt hat.
Ich werde seit Anfang 2006 von diesem Anwalt und den K`s beschuldigt unsere Mutter bestohlen zu haben. Es passiert seitens der Strafverfolgungsbehörden absolut nichts und diese Leute beschuldigen mich immer weiter. Inzwischen müßte jedem Beamten klar sein, daß ich nicht gestohlen haben kann, wenn das Gold schon zu diesem Zeitpunkt bei Frau K. ist. In jeder Gerichtsverhandlung beschuldigten mich die K´s und ihr Delmenhorster Anwalt, daß ich unserer Mutter auch Schmuck gestohlen hätte. Ich hätte Türen aufgebrochen. Frau K. behauptete immer wieder, daß ich keine Schlüssel für die Wohnung unserer Eltern gehabt hätte. Erst nach Jahren gab sie das Gegenteil schriftlich zu. Nämlich, als ihre Delmenhorster Handlanger neue Schlösser in die Türen der elterlichen Wohnung eingebaut hatten. Nun konnte ich die Wohnung wirklich nicht mehr betreten, sondern eben nur noch diese Handlanger. Seitdem fehlt das gesamte Werkzeug aus unserem Haus. Nun verlegten sich die K´s und ihr Anwalt darauf, daß ich den Schmuck nach dem Tod unserer Mutter gestohlen hätte. In einer öffentlichen Gerichtsverhandlung beschuldigte mich der Delmenhorster Rechtsanwalt und Notar, daß ich nach dem Tod unserer Mutter Türen und den Tresor aufgebrochen hätte. Er hätte Strafanzzeige erstattet und es sei erst spätger heraus gekommen, daß ich der Dieb gewesen sei. Ich fragte diesen Anwalt 2 Mal in der Gerichtsverhandlung nach dem Zeitpunkt. Er wiederholte: nnach dem Tod unserer Mutter. Die Wahrheit: 1. die Türen waren durch die Polizei versiegelt. Der einzige, der dort eindringen wollte, war der Nachlasspfleger des Amtsgerichtes Delmenhorst zusammen mit den K´s und dem ihm zu treuen Händen überlassenen Hausschlüsseln. Dieser unfassbare Versuch mißlang. MMein Sohn drehte ein Video. Darauf ist klar zu erkennen, daß der Delmenhorster Rechtsanwalt der K´s allein und höchstpersönlich die Türen aufschloß und öffnete. MMeine Rechtsanwältin rief die Polizei an, da der Tresor in der Wohnung offen stand. Es fehlte aus der Wohnung Bargeld in 5-stelliger Höhe, Silberbesteck für mind. 12 Peronen und das Adressbuch unserer Mutter. Dieses tauchte in Wien bei Frau K. sofort wieder auf. Sie schrieb alle Adressaten daraus an und behauptete in ihren Schreiben, daß ich unsere Mutter zu Tode gebracht hätte. Weiter behauptete sie in diesen Schreiben, daß sie und ihr Ehemann unsere Mutter beerdigt haben. Dabei nannte sie einen falschen und viel zu frühen Zeitpunkt. Unsere Mutter war zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal verbrannt. Das konnten die K´s aber nicht wissen, da sie sich für die Beerdigung nie interessiert hatten! Der Schmuck am Leichnam war schon wesentlich interessanter. Nun muuß man sich hi8er überlegen, daß die K´s und ihr Anwalt auch vorher behauptet hatten, ich hätte den Schmuck vor dem Tod unserer Mutter gestohlen. Dann behauptete sie schriftlich in Gerichtsverhandlungen, Frau K wüßte nichts über diesen Schmuck. In ihrer eidesstattlichen Versicherung liest man, daß sie den Schmuck nicht veräußert hätte. Mit einer solchen EV kann man Hütchen falten und ansonsten nichts! Hier hätte Frau K versichern müssen, daß sie diesen Schmuck nicht in Besitz hat. In der jetzigen Gerichtsverhandlung lässt Frau K schriftlich wissen, daß unsere Mutter diesen Schmuck im Dezember mit nach Wien genommen hat, aber unsere Mutter hätte diesen am 04.02.2006 wieder mit zurück nach Delmenhorst gebracht. Die ganzen nachgewiesenen Porzessbetrüge der Frau K interessiert weder die Staatsanwaltschaft in Oldenburg, noch in St Pölten, noch das Delmenhorster Amtsgericht, noch das Landgericht Oldenburg. Hier darf gelogen werden! Die falsche EV der Frau K, sie hätte keinerlei Vorabempfänge von unseren Eltern erhalten interessiert keinen Beamten, obwohl ich auch hier eine Zeugin habe, die persönlich damals Geld geliehen hatte.
Selbst die Handlangerin der K`s darf mich ungestraft fälschlich beschuldigen, daß ich gestohlen hätte. Ich werde dieser organisierten Kriminalität hilflos ausgeliefert!
Es lief ein Prozeß wegen Erbunwürdigkeit und ein Parallelprozes, um die Zwansgversteigerung zu verhindern. Eine Richterin des Oldenburger Landgerichtes gab unser Haus 1 Jahr vor Beendigung des anderen dafür wichtigen Prozesses zur Zwangsversteigerung frei. Im Hauptprozess ließ sie keinen Zeugen zu Wort kommen! Ich wurde mit wahnsinnig hohen Kosten zusätzlich belastet und dieses zu Unrecht! Das Landgericht Oldenburg gab das Haus zur Zwangsversteigerung frei, obwohl die HHaushälfte der Frau K durch Erbe, welches sie in den Händen hält bezahlt war. Das Testament, welches auffindbar war, weil es bei dem Amtsgericht Delmenhorst hhinterlegt war, weist mich als hälftige Erbin aus. Bei ddiesem Amtsgericht braucht man aber wirklich kein Testament zu hinterlegen! Der Nachlasspfleger übergeht mich, nachdem er im Beisein der K´s das Testament eröffnet hat und versucht gemeinsam mit den K´s einzudringen, ohne mich zu informieren. Er hätte das Erbe sichern wollen, so sein Argument. Vor wem denn? Die Wohnung war durch die Polizei versiegelt! sämtliche Kosten des Erbfalles habe ich allein bezahlt. Mir blieb der Sperrmüll zur Entsorgung. Meine Existenz erledigte die Gegenseite durch Kontensperrungen, Mobbing, Falschanzeigen. Immerhin mußte ich hier eine Anwältin bezahlen. Ich mußte mich zudem gegen Kündigungen meines Ladengeschäftes und meiner Wohnung wehren, die die K`s bei einem Wiener Fachanwalt für Immobilien in Auftrag gegeben hatten. Dieses nachdem Frau K persönlich mit einem ehrabschneidenden Telefonterror (es gibt Tonbandauszüge, die auch der Staatsanwaltschaft vorliegen) bei mir über 700 Euro monatlich abpressen wollte. Ich sollte damit monatlich ihr Konto füllen. Das Haus gehörte unserer Mutter. Da ich das Konto der Frau K natürlich nicht füllte gaben die K´s bei dem lieben Hans die Kündigung in Auftrag. Der liebe Hand empfahl den K´s unsere alte Mutter zur Mitwirkung zu bringen. Weiter instruierte er den Delmenhorster Anwalt, wie die Kündigung aufzusetzen sei. Wichtige Einzelheiten zur Kündigung konnten nicht beannt werden, da diese eben nur unserer Mutter und mir bekannt waren. Der Delmenhorster Anwalt ließ sich von unserer Mutter dafür eine Pauschalunterschrift geben. Für hier sämtlich gelaufene Schweinereien gegen mich mußte ich diesen Anwalt nach dem Tod unserer Mutter mit 950 Euro belohnen! Auch hier habe ich schriftliche Beweise des Betruges. Meiner Meinung nach, und die darf man ja in Deutschland angeblich äußern, herrscht hier Korruption. Ich persönlich betrachte Delmenhorst als eine Hochburg. So viel Betrug und reine Menschenverachtung, die unserer Mutter und mir widerfahren sind, bzw. widerfahren, macht sprachlos.

27.05.2012 | 15:28
von ReclaBoxler-7434531 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Staatsanwaltschaft in Österreich ist schließlich von Anfang an untätig. Trotz meiner Anzeigen wurde nicht ermittelt, aber inzwischen tauchten angezeigte Dinge bei Frau K wieder auf. Das zeigt, dass meine Strafen zeigen richtig waren. Das wäre verjährt. Beide Staatsanwaltschaften, die österreichische, sowie die deutsche sahen zu, wie mein Haus zwangsversteigert wurde. Ich sollte, inzwischen durch die Machenschaften der Gegenseite mittellos, auf die Straße gesetzt werden. Nun sehen beide Staatsanwaltschaften weiter zu, wie ich weiter Geld an die Aggressoren verliere. Dieses Geld musste ich bereits bei der Bank aufnehmen und zahle dafür monatlich Zinsen. Es liegt bei dem Amtsgericht Delmenhorst. Der Richter vom Landgericht, bei dem der Prozess läuft, will Frau K eine Hälfte geben. Die andere Hälfte würde dann der Anwalt der Frau K bekommen. Ich könne mir das überlegen, so der Richter. Wenn ich das nicht wolle, dann würde das Geld eben weiter bei dem Amtsgericht festliegen. Ich empfand und empfinde diesen Vorschlag als regelrecht unsittlich.


05.06.2012 | 09:45
von ReclaBoxler-7434531 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Oberlandesgericht Wien hat durch Dr. Stöger-Hildebrand geantwortet. Die Post bekam ich am 05.05.2012. Gegen die Entscheidung des Landesgerichtes St. Pölten stehen mir keine Rechtsmittel zu. Das Oberlandesgricht St. Pölten besteht darauf, dass ich 90,00 Euro bezahle. Durch diese Maßnahme werden weiter (meiner Meinung und meines Wissens nach) Verbrecher geschützt. Aufgrund massiven Betruges gepaart mit Mobbing, menschenverachtend! Wurde mir alles abgenommen. Somit ist die Abnahme der 90,00 Euro einfach als Druckmittel zu sehen, um mich mundtot zu machen.


10.03.2013 | 16:42
von Andre Kirsch | Regelverstoß melden
Ahmed S. wird in diesen Tagen (in Deutschland) wohl dafür verurteilt, dass er lange von Irene Nadel und anderen Agenturmitarbeitern provoziert wurde.
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1 reclabox beschwerde de 243204 teaser


01.08.2013 | 22:50
von Tom Stroh | Regelverstoß melden
Man kann heute nicht mundtot gemacht werden. Ich finde es toll wie Sie den Fall hier im Internet schildern. Posten Sie das doch noch auf anderen Seiten: www.pastebin.com www.pastebin.ru www.ipaste.eu www.copytaste.com usw. Das wird von Google indexiert und so können Sie Ihre Meinung sagen.

01.08.2013 | 22:52
von Tom Stroh | Regelverstoß melden
copytaste.com/h4117 Das mal als Beispiel. Gute Sache. Hilft sehr! Dank Google.

02.08.2013 | 14:23
von Tom Stroh | Regelverstoß melden
Es ist immer sinnvoll wenn man sich gegen die Obrigkeit beschwert das besonders öffentlich zu tun. Die Presse kann nicht immer helfen. Tut sie auch nicht. Also muss man die Möglichkeiten des Internets nutzen!



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