2265 Views | 29.02.2012 | 09:42 Uhr
geschrieben von Gregor Waldhauser

Österreichische Post Aktiengesellschaft (Wien)

Erneute Nichtzustellung von Briefsendung

Mittlerweile häufen sich die verschwundenen Briefe bei der Post. Während Pakete recht ordentlich zugestellt werden, sind kleinere Bestellungen (amazon.at bzw. de) und bestelltes Prospektmaterial spurlos verschwunden. Zwei Sendungen innerhalb sechs Wochen, das ist absolut nicht akzeptabel!

Meine Glaubwürdigkeit bei Amazon leidet gewaltig darunter - wie lange glauben die mir noch, dass ich Sendungen nicht erhalten habe? Und Amazon schickt kleinere Bestellungen als Brief nicht als Paket, daher die Nichtverfolgbarkeit.

Wer auch immer bei der Post meine Sendungen einbehält, und das vermute ich stark, er muss aus dem Verkehr gezogen werden! Und es kann sich nicht um einfache Fehler handeln, es muss gezielte Hinterziehung sein, denn Sendungen aus England (also nicht deutschsprachig) kommen an, aber aus der Schweiz, Deutschland und Österreich nicht.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Österreichische Post Aktiengesellschaft: Strengere Kontrollen, hohe Strafen und Berufsverbot für Postangestellte, die sich an Sendungen vergreifen


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


03.03.2012 | 12:29
von Gregor WAldhauser | Regelverstoß melden
Die Post hat per E-Mail auf meine Beschwerde reagiert, da ich diese über die Post-Kontakt Seite schon 2 Tage vorher abgesendet habe. Die Antwort ist HÖCHST unzufriedenstellend und zeigt ein weiteres Mal, dass der Post nicht daran liegt, solche Angelegenheiten zu lösen, sondern vielmehr alles innerhalb der Post unter den Teppich zu kehren.

In der Antwort heißt es:
"Sehr geehrter Herr Waldhauser,

Sie weisen uns darauf hin, dass Ihre Sendungen nicht angekommen sind.
Wie ich Ihrem Schreiben entnehme, handelt es sich bei dem reklamierten Poststück um eine so genannte, „nichtbescheinigte“ Briefsendung. Bei diesen werden in keiner Phase der Beförderung Aufzeichnungen geführt.
Daher lässt es sich nicht feststellen wo Verzögerungen in der Beförderung entstanden sind.
Um Nachforschungen anstellen zu können, brauchen wir eine Sendungsnummer anhand derer die Sendung verfolgt werden kann. Mit einer Rechnungsnummer ist beispielsweise keine Sendungssuche möglich. "
Alles nur allgemeines Blabla, wo zwischen den Zeilen steht "selbst schuld, wenn ich mir etwas nur als Brief schicken lasse. Denn weiter heißt es im Antwort Email:
"Sendungen die verfolgbar sind:
• Einschreiben
• Pakete
• Wertsendungen"

Vielen Dank für die Belehrung! Die Post verkauft ihre Kunden doch wirklich für blöd!

Abschließend eine wenig überraschende Aussage:
"Laut Überprüfung in der verantwortlichen Zustellbasis werden alle einlangenden Sendung zugestellt lt. Stammzusteller. "
Na klar, wenn dort jemand meine Dinge einnäht, wird er wohl nicht sagen, dass er das getan hat. Ist immerhin ein Verstoß gegen das Gesetz.

10.03.2012 | 14:35
von Gregor Waldhauser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Post hat auf ein neuerliches Schreiben natürlich noch nicht geantwortet.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Österreichische Post: Unzufrieden mit dem Service
Österreichische Post: Pakete werden nicht zugestellt
Österreichische Post: Mein Paket
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!