LS-Motor:
LS-Motor liefert nicht
A.T.U Auto-Teile-Unger:
Erst langwierige Lieferprozedur, dann unvollständige Ware
A.T.U Auto-Teile-Unger:
A.T.U. liefert nicht
Autohaus Sulzbacher:
Werkstattverweis bei AH Sulzbacher in Traun
Ford-Werke:
Kulanz gleich null!

--Der gegen Frau M. geäußerte Betrugsverdacht hat durch die polizeilichen Ermittlungen keine hinreichende Bestätigung gefunden. Der Umstand, dass die Beschuldigte ihren Pflichten als Vertragspartnerin nicht nachkommt, indem sie bei zurückgesendeten oder nicht mehr lieferbaren Waren den Kaufpreis nicht in der vorgesehenen Frist zurückzahlt, ist für jeden betroffenen Kunden ärgerlich. Allerdings kann daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass die Beschuldigte von vornherein nicht leistungs- oder nicht rückzahlungswillig war. Offenkundig führte der große Zugriff auf das Internetangebot der Beschuldigten zu organisatorischen und buchungstechnischen Problemen. Bislang wurde von der Beschuldigten in den zur Anzeige gelangten Fällen der überwiesene Kaufpreis zurück gezahlt. So auch in Ihrem Fall. (Summe u. Datum) Damit kann der Beschuldigten eine für den Betrugsstraftatbestand erforderliche Bereicherungsabsicht nicht nachgewiesen werden. Das Verfahren ist deshalb eingestellt worden. Gezeichnet Oberamtsanwältin C. --
Wenn man Lust hat auf noch mehr Lall und Lull, kann man gegen diesen lächerlichen Bescheid natürlich Beschwerde einlegen, worauf im Anschluss noch hingewiesen wurde. Frau M. ist bestimmt dankbar für soviel Unterstützung von diesem Staat.