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6804 Views | 08.05.2010 | 11:16 Uhr
geschrieben von Selcuk Bagci
Ich habe öfter mal bei der Versteigerungsimmobilie in Köln angerufen.
Ich habe den Katalog bestellt und gleichzeitig auch erwähnt, dass ich ihn nur einmalig wünsche und direkt auch kündige. Daraufhin habe ich das Versprechen erhalten, dass nichts mehr geliefert wird.
Das hat nichts gebracht, weil die den gleichen Katalog schon zwei mal gesendet haben und den Betrag ganz brav von meinem Konto abbuchen
Meine Forderung an Daten Info Service Eibl Gmbh:
Die sollen mein Geld wieder zurückzahlen, das sind 19, 95 €
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Beschwerde ist gelöst.
Auch ich wäre beinah ein Opfer geworden, meine Kündigung hätten die gerne auf ein Jahr verlängert, würde euch gerne mein Kündigungsschreiben zitieren, auf das sie sich entschlossen, meiner sofortigen Kündigung nachzukommen.
Ich nehme Bezug auf ihr Schreiben vom... Hiermit widerrufe ich nochmals schriftlich ausdrücklich einen etwaig mit ihnen geschlossenen Vertrag und kündige diesen mit sofortiger WIRKUNG.
Gleichzeitig widerrufe ich die ihnen erteilte Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung (habe dies bei meiner Bank sofort sperren lassen).
Weiteres erkläre ich hiermit ausdrücklich die Anfechtung, wegen Irrtums gemäß §119BGB sowie wegen arglistiger Täuschung gemäß §123 Abs! BGB.
Ein wirksamer Vertragsabschluss ist schon aufgrund der fehlenden Übersendung ihrer ABG nicht zustande gekommen, so dass unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt weitere Zahlungsansprüche der Daten Info ServiceEibl GmbH gegen mich bestehen. Ich fordere sie hiermit auf, unter Frist bis ... schriftlich zu bestätigen, dass aus dem behaupteten Vertrag keinerlei Rechte mehr hergeleitet werden. Ich behalte mir ferner vor, den Vorgang der zuständigen Verbraucherzentrale sowie den strafrechtlichen Verfolgungsbehörden und den Pressemedien zu melden. Mit nicht so freundlichen Grüßen.
Das schickte ich per Einschreiben mit Rückantwortschein per Post und ich bekam 3drei Tage vor Frist ende meine Kündigung.
Hoffe, kann einigen damit helfen, um solchen xxx das Handwerk zu legen
R. K. aus Bad Tölz
Finger weg, kann ich nur empfehlen und auf keinen Fall die Kontodaten nennen.
Bei mir ging es so weiter: Der Katalog kam nach ein paar Tagen. Da ich schon Bescheid wusste, habe ich ihn - ohne zu öffnen - per Annahmeverweigerung zurückgeschickt. Und gleich folgenden Brief hinterher geschickt:
********* kann gerne kopiert werden **************
Betreff: Widerruf der Bestellung eines Versteigerungskatalogs
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich schriftlich die Bestellung Ihres Versteigerungskatalogs nach §§ 312 b, 312 d, 355 ff. BGB. Ich habe die Annahme des Katalogs verweigert und ihn an Sie ungeöffnet zurück geschickt.
Weiterhin fordere ich Sie auf, entsprechend §35 BDSG alle bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zu meiner Person zu löschen, oder – falls eine Löschung bestimmter Daten nicht möglich ist – die entsprechenden Daten gemäß §35 III BDSG zu sperren.
Zudem widerspreche ich der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte.
Ferner mache ich von meinem unentgeltlichen Auskunftsrecht nach §34 BDSG Gebrauch und erwarte Auskunft über die genaue Bezeichnung und Art der gegebenenfalls weiterhin gespeicherten Daten, sowie ob eine Übermittlung an Dritte stattfand.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich bis zum dd.mm. jjjj die Unwirksamkeit des Vertrages sowie die Löschung meiner etwaig gespeicherten Daten. Mit gleicher Frist bitte ich Sie um die Zusendung der oben genannten Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen,
************************************************************
Seitdem habe ich nichts mehr gehört. In etwa zur gleichen Zeit wie den Katalog habe ich Immobilienwerbung von anderen Firmen erhalten. Also war klar, dass Eibl meine Adressdaten weitergegeben hat. Ich erhalte inzwischen auch diese Werbung nicht mehr. Scheint also Wirkung zu zeigen.
Noch ein Tipp: alle Versteigerungen erfährt man - kostenlos! - unter:
www.zvg.com
Die Gutachten gibt es gleich kostenlos dazu.
Z. B. wie genannt www.zvg.com. Der hat aber leider nur wenige Versteigerungen.
Viel mehr Termine haben z. B.:
www.versteigerungspool.de oder
www.einzelhandelsobjekte.com/zwangsversteigerungen/
Eibls Kalender ist teuer und hat Medienbedingt (Papierkatalog) keine Suchfunktion.
Wer unbedingt für etwas zahlen möchte, was er auch umsonst bekommt, sollte zu Agerta gehen. Da wird man von Anfang an über die Kosten aufgeklärt. Teuer aber ehrlich: www.argetra.de.
Der Anbieter veröffentlicht auf seiner Webseite falsche Informationen über die Beschaffenheit seines Produktes.
Beispielsweise behauptet er, die Zahl der Versteigerungen sei in den letzten Jahren angestiegen. Das ist falsch. Tatsächlich ist die Zahl der Versteigerungen gesunken.
Darüber gibt es etliche Presseartikel. Es lohnt sich, Folgendes bei Google zu suchen: "Zahl der Zwangsversteigerungen rückläufig". Für diese Suche findet man unzählige Ergebnisse. Beispielsweise diesen Bericht aus dem Focus:
www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/zwangsversteigerungen-von-immobilien-stark-ruecklaeufig_id_3593909.html
Es gibt aber noch viele weitere Informationen dazu.
Es gibt auch weitere falsche Aussagen auf der Seite, beispielsweise zur Anzahl der Termine, die pro Monat in seinem Kalender sind.
Für den Fall, dass er aufgrund dieses Beitrags seine Seite ändert und die unwahren Behauptungen entfernen sollte: Hier könnt Ihr einen Screenshot von dem Angebot finden:
www.zwangsversteigerungskalender.com
Ich selber hatte auf dieser Seite einiges über Eibel gelesen und mir gedacht ich schreibe hier mal einen Beitrag, um anderen Geschädigten zu helfen.
Es macht auch nichts, wenn er die unwahren Behauptungen entfernen sollte, solange Ihr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch auf die falschen Infos hereingefallen seid.
Man kann zunächst Nacherfüllung verlangen §§ 437,439 BGB. Der Anbieter kann den Mangel aber nicht durch Nacherfüllung abstellen, da hier eine Unmöglichkeit vorliegt. Es gibt einfach weniger Termine, als er behauptet. Daher bleibt dann der Rücktritt vom Vertrag wegen Mangel §§ 437 Satz 1 Nr. 2, 440, 323, 326 BGB.
Die fehlerhafte Beschreibung allein ist schon Grund genug, vom Vertrag zurückzutreten. Da Eibel aber dafür bekannt ist, den Kunden, die auf seine falschen Werbeaussagen hereingefallen sind, bei Zahlungsverweigerung direkt mit Inkasso zu drohen, könnte man hier zusätzlich mal über eine Strafanzeige nachdenken. Beispielsweise wegen Kreditgefährdung. Ein Inkassovermerk würde die Schufa verschlechtern. Da ich selber nur kurz das Heftchen bestellt hatte, weiß ich nicht, ob der das tatsächlich auch durchzieht, oder ob damit nur gedroht wird.
Zusätzlich würde es auch Sinn machen über ein Wettbewerbsverfahren nachzudenken.
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/
Weitere Informationen zum Thema irreführende Werbung gibt es bei der IHK:
www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/irrefuehrendewerbung/
Ich mache hier keine Rechtsberatung. Das sind nur meine Gedanken zu dem Thema.
Bitte teilt die Infos, weil es viele Geschädigte gibt.