Durch Travel24.com gelöste Beschwerde. | 3068 Views | 14.04.2010 | 23:40 Uhr
geschrieben von Esmer Özdal

Travel24.com AG (Leipzig)

Dreiste Abzocke bei flug24.de?

Habe gerade bei www.flug24.de Flugtickets von Berlin nach München gebucht.

Ich bin erstaunt, dass am Ende ein anderer Beitrag herauskam als vor der Buchung angezeigt wurde.

Als ich auf den Button "buchen" gedrückt habe, kamen versteckte Servicegebühren als Rechnung dazu :-(

Ich hatte das Lastschriftverfahren gewählt. Ich weiß nun nicht, ob ich stornieren darf, da ich keine Reiseschutzversicherung abgeschlossen habe!

Das ist in meinen Augen echt eine dreiste Abzocke! Die anfallenden Servicegebühren (in meinem Fall für vier Personen 94,-- €) werden erst dann dazu berechnet, wenn bereits gebucht wird. Das heißt, man hat keine Chance, in dem Moment abzubrechen und diese Kosten irgendwo ersichtlich zu sehen!

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Meine Forderung an Travel24.com AG: Stornierung


Firma hat geantwortet nach mehr als 11 Jahre nach mehr als 11 Jahre
19.08.2021 | 21:30
Firmen-Antwort von: Travel24.com AG
Abteilung: Hurensohnabteilung

Da hast du gelitten.

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Kommentare und Trackbacks (6)


15.04.2010 | 09:08
von ReclaBoxler-4341451 | Regelverstoß melden
Grundsätzlich müssen bereits im Angebot sämtliche Gebühren aufgezeigt werden. Kommen nach Buchungsabschluß Gebühren hinzu, so ist das nicht erlaubt. Allerdings wird gern im Buchungsverlauf auf Kleingedrucktes verwiesen. Evtl. haben Sie da was übersehen. Ich würde den Buchungsvorgang nochmals (ohne Abschluß der Buchung!) durchlaufen und genau auf Hinweise etc. achten. Parallel würde ich flug24 kontaktieren und um Aufklärung bitten.

reisebuch.de/flugportal/reiserecht/flugwerbung_und_endpreise.html

15.04.2010 | 09:53
von GB | Regelverstoß melden
IV. Gebühren, Einzug des Reisepreises
Regelung bei Flugbuchungen
Aktuell erhebt Travel24 für einen Teil seines Flugangebots (Linienflüge, Billigflüge, selbst von Travel24 zusammengestellte Flugangebote) Gebühren für die Vermittlungstätigkeit. Diese Gebühren werden separat vom Reisepreis ausgewiesen. Sie wird bei Stornierung der Flüge nicht erstattet, außer die Stornierung beruht auf einem Verschulden von Travel24 und/oder eines Erfüllungsgehilfen.

So steht es in den AGB von Flug24. Aber die sind immer so lang, nicht wahr, und da hat man keine Zeit, sie VORHER durchzulesen.

15.04.2010 | 10:57
von ReclaBoxler-4341451 | Regelverstoß melden
 spider monkey GB

Dennoch müssen diese Gebühren vor Buchungsabschluß dem Kunen mitgeteilt werden. Dass sie separat ausgewiesen werden müssen, hat damit nichts zu tun! Da Sie sie nicht gefunden haben, sind sie somit auch nicht in den AGBs hinterlegt.

15.04.2010 | 13:59
von GB | Regelverstoß melden
BEVOR ich etwas buche (o. ä.), lese ich mir zu allerst die AGB durch. Und wenn da etwas steht von "Vermittlungsgebühren" und ich sehe diese nicht ausgewiesen auf dem Buchungsformular, bevor ich es abschicke, dann werde ich doch irgendwie hellhörig und erkundige mich vorher bei diesem "Vermittler", wie hoch diese Gebühren sind. Wie gesagt, BEVOR ich die Buchung abschließe. Und eben WEIL ich weiß, dass nicht überall sofort auf die ggf. noch anfallenden Gebühren hingewiesen wird, achte ich auf die AGB.

15.04.2010 | 15:30
von ReclaBoxler-4341451 | Regelverstoß melden
 spider monkey GB: Sie wollen es nicht verstehen... oder? Die Gebühren müssen im Buchungsstrang ausgewiesen werden! Wenn man die Buchungsmaske ausfüllt, kommt dort ein Hinweis unter Punkt 7. Steuern und Gebühren.

Somit hat der Anbieter seine Schuldigkeit getan; etwas unschön, aber es werden zumindest die Einzelpreise genannt. Eleganter wäre es, wenn der Reisepreis gleich an erster Stelle inkl. der Gebühren ausgewiesen werden würde.

04.05.2014 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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