317 Views | 19.10.2009 | 10:49 Uhr
geschrieben von Volker Förster

AFH Distributions GmbH (Schneeberg)

ALLES versucht - bis jetzt vergeblich

Ich habe im Juni 2009 bei dem genannten Anbieter Waren im Wert von ca. 125 Euro per Vorkasse gekauft. Die Ware hat mich nie erreicht, eine Rückzahlung auch nicht.

Ich habe bereits im August Anzeige bei der Polizei erstattet, ebenso habe ich das zuständige Gewerbeamt, den Bgm. von Schneeberg, den Verbraucherschutz und den Webhoster über die Handlungen informiert.

Bisher sind keine Maßnahmen erkennbar, der Anbieter kann weiter unbehelligt seinen "Geschäften" nachgehen. Nachdem sowohl das außergerichtliche als auch das gerichtliche Mahnverfahren erfolglos blieben, liegt inzwischen der Vollstreckungsbescheid vor.

Ich frage mich nur, warum deutsche Behörden - egal welche ich angesprochen habe - es nicht schaffen, diese Machenschaften zu verbieten.

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Meine Forderung an AFH Distributions GmbH: Kaufpreis Vorauszahlung (125 Euro), sowie alle Kosten für Anwalt, Mahnschreiben, Vollstreckung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (4)


19.10.2009 | 16:25
von ReclaBoxler-3558831 | Regelverstoß melden
Schön lebt es sich auf die Kosten der anderen. Da ist nichts zu holen, außer ein abgeräumtes Bankkonto. Sparen Sie Ihr Geld! Sie schmeißen es den Beamten und Rechtsanwälten hinterher.

26.10.2009 | 13:15
von Volker Förster noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seit Juli 2009 keinerlei Kommunikation, keine Antwort auf gerichtlichen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid.


06.11.2009 | 12:53
von Rauf Bold | Regelverstoß melden
Richtig. Aus einer Anzeige wird nix. Am besten, Ihr bucht einfach euer Geld zurück. Habe ich so gemacht und Silvio hat nix dagegen unternommen. Strafanzeige wurde eingestellt, siehe Datei.
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 1 Bild
1 reclabox beschwerde de 15265 teaser


09.11.2009 | 23:29
von Volker Förster noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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