1006 Views | 20.05.2017 | 10:34 Uhr
geschrieben von Onur Tartan

Ryanair Ltd. (Dublin)

Nicht Mitnahme von Passagieren

Guten Tag zusammen,

SCHLAGWORTE

wir hatten zu viert einen Flug nach Palma de Mallorca gebucht, welcher am 19.05.2017 um 13:45 Uhr fliegen sollte.

Alles war gut, wir waren bei den Kontrollen durch und standen um 13:25 Uhr am Gate, wo uns eine Frau dann mit der überraschenden Nachricht entgegenkam, dass das Flugzeug schon zu sei. Obwohl man im Hintergrund noch Leute reingehen sah und das Gepäck wurde ebenfalls noch eingeladen. Uns wurde ohne große Erleuterung der Situation mit der Security gedroht. Nach uns kamen noch weitere fünf Gäste, wo drei abgelehnt wurden, aber die zwei mit einem Businessflug noch durchkamen. Es gab noch soviel Zeit, das Gepäck der anderen drei auszuladen und hochzubringen. Wir wurden an den Infoschalter der Gesellschaft verwiesen, wo das Personal ebenfalls keine Lust auf ein informatives Gespräch hatte. Schlussendlich sind wir nicht an unser Ziel gekommen, unser gebuchtes Hotel war weg und die Laune im Keller.

Viele der Leute, mit denen ich dieses Thema durchgekaut habe, sind davon überzeugt, dass der Flug überbucht war und wir deswegen nicht mit konnten.

Da wir vier Auszubildende sind, wäre es für uns wichtig wenigstens das gezahlte Geld für Hin- und Rückflug zu bekommen.

Besteht diese Möglichkeit?

Vielen Dank im Voraus.

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Meine Forderung an Ryanair Ltd.: 100% der Flugkosten.


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Kommentare und Trackbacks (5)


27.05.2017 | 10:48
von Onur Tartan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.06.2017 | 08:17
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
Es gibt Meldschlußzeiten - und 20 Minuten vor Abflug am Gate dürfte diese unterschritten worden sein, so daß die Fluggesellschaft dann die Plätze an Nachrücker von der Warteliste vergibt.

Da man den flug aufgrund eigenen Verschuldens nicht angetreten hat, hat man zumindest ein Anrecht auf Rückzahlung der Steuern und Gebühren für Dritte. Wenn der eigene Sitzplatz weiterverkauft wurde, hat man auch Anspruch auf Erstattung des ticketpreises minus fünf Prozent. Näheres: fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/steuern-und-gebuhren-ruckzahlung-bei.html

11.06.2017 | 12:55
von Onur Tartan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.06.2017 | 12:09
von Onur Tartan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.07.2017 | 17:27
von Onur Tartan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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