Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 539 Views | 23.05.2017 | 14:37 Uhr
geschrieben von Rolf Schmid

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Rückforderung von unberechtigten Lastschriften

Bestell-/Kundennummer: 446417/532107

Ich war seit 27.05.2016 Kunde bei enervatis (Laufzeit bis 26.05.2017) Dieser Vertrag wurde unter der Vertragsnummer 475234 mit der Kundennummer 561541 übernommen.

SCHLAGWORTE

Gleichzeitig wurde von der BEV am 19.01.2017 eine Belieferungsbestätigung zu einem neuerlichen Vertrag (Kunden-Nummer 532107/Vertrags-Nummer 446417) für den selben Zähler-Anschluss übersandt, obwohl der alte Vertrag bei der enervatis eigentlich noch bis 26.05.2017 gültig ist. Nach dieser Belieferungsbestätigung wurden zwei Abschlagszahlungen in den Monaten Februar und März 2017 per Lastschrift zu unrecht von meinem Konto abgebucht, was einen Gesamtbetrag von 140,00 Euro ausmacht.

Am 06.03.2017 wurde durch die BEV dann wiederum die Laufzeit (bis 26.05.2017) des alten und bestehenden Vertrages bei der enervatis (jetzt BEV) bestätigt. Ab 27.05.2017 erfolgt ein neuerlicher Vertrag bei der BEV.

Bezüglich des noch bestehenden Vertrages (BEV) Vertragsnummer 475234 mit der Kundennummer 561541 wurde der Abschlag auf 61,00 Euro festgelegt. Im Monat Februar wurde gleichzeitig eine Latschrift mit 61,00 Euro (ok) abgebucht. Gleichzeitig wurde im Februar jedoch zum selben Vertragsverhältnis nochmals ein Betrag in Höhe von 66,00 Euro (zu unrecht) abgebucht.

Durch die BEV kam es in den Monaten Februar und März 2017 zu unberechtigten Lastschrifteinzügen in Höhe von insgesamt 206,00 Euro.

Im Rahmen meiner Rückforderung hatte ich seit 20.03.2017 mehrmals (3) per Mail die Rückbuchung bei der BEV angefordert. Bislang keinerlei Antwort!

2 Monate Bearbeitungszeit sollten eigentlich mehr als ausreichend sein.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Sofortige Rückerstattung der zu unrecht abgebuchten Lastschriften in Höhe von insgesamt 206,00 Euro.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.06.2017 | 08:55
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Schmid,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Aufgrund eines internen - in der Tat sehr unglücklichen Umstandes - sind die Abschlagszahlungen abgebucht worden.

Selbstverständlich kommen wir Ihrer rechtmäßigen Bitte nach und erstatten die Zahlungen.

Herzliche Grüße aus München

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


01.06.2017 | 12:24
von Rolf Schmid gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ja. Nun tatsächlich eine sehr zeitnahe Reaktion. Sollte das Geld wie zugesagt überwiesen werden, bin ich mit BEV zufrieden. Auch die Schlussabrechnung des bestehenden Vertrages der Enervatis wurde sehr schnell erledigt. Würde man seitens der BEV besser mit den Kundschaft kommunizieren, wären offenbar viele Beschwerden gar nicht notwendig.


03.06.2017 | 16:21
von Rolf Schmid | Regelverstoß melden
Leider muss die Bewertung zurück genommen werden. Es wurde zwar ein Betrag überwiesen, bislang habe ich dazu jedoch keine schriftliche Mitteilung erhalten, aus welchen Zahlungen sich dieser zusammen setzt. Die Abrechnung des Vertrages von Enervatis ist ebenfalls noch nicht erfolgt. (War Irrtum) Offenbar muss ich mich noch eine Zeit lang mit der BEV auseinander setzen.

17.06.2018 | 10:27
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