747 Views | 22.03.2017 | 22:05 Uhr
geschrieben von Angelika

Ryanair Ltd. (Dublin)

Online check-in vor Abflug durch Mitarbeiter verweigert

Aufgrund fehlender Informationen und Schwierigkeiten beim online-check-in haben wir (sechs Personen) vor Abflug nach Lanzarote am 13.03.2017 nicht eingecheckt.

SCHLAGWORTE

Wir waren 2:20 Stunden vor Abflug am Flughafen in Weeze, um den Mitarbeiter am Schalter 14 für den Flug nach Lanzarote um Hilfe zu bitten. Statt der erhofften Hilfe wurde uns mitgeteilt, dass wir nun 45 Euro pro Person zahlen sollten. Wir hatten jedoch noch 20 Minuten Zeit, um uns online einzuchecken. Dies ist im Zeitalter der Handys gut möglich. Der Mitarbeiter hat uns nach einem kurzen Gespräch im Glauben gelassen, dass er dies übernimmt und die Reisepässe einbehalten. Punkt 2 Stunden vor Flug gab er uns die Pässe wieder mit den Worten zurück: Jetzt müssen sie zahlen. Sein Namensschild nahm er direkt ab, damit wir ihn bei der Beschwerde nicht namentlich nennen konnten.

Das ist nicht nur unverschämt, sondern eine vorsätzliche Abzocke.

Am Bezahlschalter wurde dieser Mitarbeiter von einer Kollegin angerufen. Der Mitarbeiter am Schalter 14 dementierte, dass unsere Gruppe bei ihm war. Um den Flug nicht zu verpassen, mussten wir gezwungenermaßen zahlen. Sie gab uns einen Zettel mit einer allgemeinen Beschwerdeadresse (nach Irland) mit. Mehr wollte auch sie nicht für uns tun.

Da die Beschwerden online nicht unserem Problem entsprechen und auch kein Freitext geschrieben werden kann, wird es nun hier öffentlich gesetzt.

Der Urlaub hätte nicht schlechter beginnen können. Schade für so ein Unternehmen, bei dem Mitarbeiterfreundlichkeit meiner Meinung nach nichts mehr zählt.

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Meine Forderung an Ryanair Ltd.: Erstattung der Bearbeitungsgebühr von 270 Euro für sechs Personen.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


23.03.2017 | 17:00
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
"um den Flug nicht zu verpassen, mussten wir gezwungenermaßen zahlen"
Haben Sie nun eingecheckt oder nicht? Wenn nicht, sind Sie ja auch nicht geflogen, oder? Aber Sie haben ja gezahlt, um den Flug nicht zu verpassen. Und wofür genau haben Sie denn 45 Euro bezahlt?
Alles sehr verwirrend. Muss man nicht verstehen, oder?

30.03.2017 | 10:40
von Angelika noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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