Von Energy2day beantwortete Beschwerde. | 890 Views | 05.01.2017 | 20:39 Uhr
geschrieben von Cedric Schäfer

Energy2day GmbH (München)

Abzocke bei der Schlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: 0691684

Hallo,

am 28.12.2016 bekam ich von der Firma "Energy2day GmbH" einen Brief mit der Schlussrechnung, da ich eine außerordentliche Kündigung aussprach. In diesem werde ich aufgefordert, die verbleibenden 44,54 Euro auf das Konto der "Energy2day GmbH" zu überweisen.

Laut der Berechnung der Firma "Energy2day GmbH" soll ich im Zeitraum vom 01.04.2016 bis zum 15.09.2016 (146 Tage) einen Verbrauch von 1.1.21 kWh gehabt haben, dies stimmt auch mit dem Jahresverbrauch überein, dieser beträgt aufgrund der Berechnung der "Energy2day GmbH" 2.743 kWh, den ich bei Vertragsabschluss auch in einer ähnlichen Höhe angegeben habe.

Nun soll ich im Zeitraum vom 16.09.2016 bis zum 31.10.2016 (46 Tage) 560 kWh, umgerechnet auf ein Jahr - 4.652 kWh verbraucht haben? Bei gleichbleibender Nutzung der elektrotechnischen Dinge soll ich nun das doppelte Zahlen? Abzocke?

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Energy2day GmbH: Neuberechnung der Schlussrechnung


Firma hat geantwortet nach etwa 2 Monate nach etwa 2 Monate
24.02.2017 | 08:23
Firmen-Antwort von: Energy2day GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern dass Sie den Eindruck haben, die Abrechnung wäre nicht korrekt.

Um dies prüfen zu können, benötigen wir bitte Ihre Kundennummer, alternativ Zählernummer sowie Ihre Anschrift.

Die einfachste Klärung ist ein Anruf bei unserer Kundenhotline: 089 70 80 99 88 10 oder per E-Mail an info spider monkey energy2day.de.

Ihre Energy2day-Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (3)


12.01.2017 | 20:49
von Cedric Schäfer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.01.2017 | 20:50
von Cedric Schäfer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.02.2017 | 21:25
von Cedric Schäfer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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