665 Views | 05.12.2016 | 11:17 Uhr
geschrieben von Klaus Roloff

Booking.com B.V. (Amsterdam)

Äußerst mäßiger Service bei Booking.com

Ich habe bei Booking.com in zwei Fällen eine Erstattung eingefordert. In einem Fall erfolgte dies aufgrund der Stornierung einer Hotelbuchung und im anderen Fall durch Geltendmachung der Best-Preis-Garantie, nachdem mir zu einer Hotelbuchung bei Booking.com bei einem anderen Buchungsportal für dasselbe Hotel ein deutlich besserer Preis angeboten wurde.

SCHLAGWORTE

Die Kommunikation mit den Servicemitarbeitern bei Booking.com war jeweils äußerst mühselig und langwierig. Nach etlichen E-Mails und Telefonaten wurden die Erstattungen am Ende vorgenommen. Im Fall der Geltendmachung der Best-Preis-Garantie wurde der Anspruch aber zunächst mehrmals abgelehnt. Schlußendlich wurde dann lediglich ein pauschaler Teilbetrag erstattet mit der unsinnigen Begründung, dass die Höhe des Vergleichsangebotes im Nachinein nicht mehr nachvollzogen werden könne.

Wäre ich in beiden Fällen nicht so hartnäckig gewesen, hätte ich überhaupt keine Erstattung erhalten. Es wirkt fast so, als hätte dieses Hinhalten bei Booking.com Methode, um so berechtigte Kundenansprüche abzuwehren.

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Meine Forderung an Booking.com B.V.: Im Falle der Geltendmachung der Best-Preis-Garantie Erstattung von 100% des Differenzbetrages


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Kommentare und Trackbacks (3)


12.12.2016 | 11:35
von Klaus Roloff noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.12.2016 | 11:51
von Klaus Roloff noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.01.2017 | 19:20
von Klaus Roloff noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die nicht vorhandene Reaktion von Booking.com beweist wieder einmal eindrucksvoll, wie wenig dort von Kundenorientierung gehalten wird.




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