Durch Consorsbank gelöste Beschwerde. | 309 Views | 23.11.2016 | 13:02 Uhr
geschrieben von Konstantin M.

Consorsbank (Nürnberg)

Ungerechte Gebühren für eine Jahressteuerbescheinigung

Bestell-/Kundennummer: Ticket-ID: 980746-4770143

Bei der Erstellung der ESt-Erklärung habe ich festgestellt, dass mir noch die Jahressteuerbescheinigung von der DAB-Bank (inzwischen Consorsbank) fehlt.

SCHLAGWORTE

Im Online-Bereich wurde angegeben, dass Bescheinigung nicht ausgestellt wurde. Nach einer Nachfrage bekam ich von der Consorsbank einen Brief, in dem angegeben wurde, dass für 2015 keine Bescheinigung erstellt wurde, weil keine Erträge da waren.

Darauf hin teile ich der Bank mit, dass in 2015 sehr wohl Erträge verbucht wurde.
Darauf kam wiederum eine Antwort per Email, dass die Bescheinigung nun angeblich doch bereits verschickt wurde und ich Gebühren die Ausstellung eines Ersatzes bezahlen soll.

Ich halte dieses Vorgehen seitens der Bank mindestens für unverschämt wenn nicht sogar für gesetzeswidrig. Ich kann als Kunde nicht nachvollziehen, ob die Bank nun die Bescheinigung verschicht hat oder nicht (und die Bank selbst hat dazu anscheinend auch keine eindeutige Meinung). Und selbst wenn die Bescheinigung auf dem Postweg verloren gegangen sein sollte, kann es jawohl nicht wahr sein, dass ich dafür als Kunde haften soll. Zumal der Versand mit Sicherheit nicht per Einschreiben erfolgte und die Bank damit keinerlei Nachweis darüber hat, dass der Brief bei mir je angekommen ist.

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Meine Forderung an Consorsbank: Kostenfreie Ausstellung der Jahressteuerbescheinigung (bzw. Ersatz) bzw. Erstattung der Gebühren.


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Kommentare und Trackbacks (2)


05.12.2016 | 19:37
von Konstantin M. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach mehreren Telefonaten mit inzwischen 4 Mitarbeitern (1 davon völlig unverschämt), die sich immer aufs neue Einlesen müssen und immer die gleichen Fragen stellen, ist das Problem immer noch nicht gelöst.
Anscheinend ist die Bank nicht in der Lage Konten auseinander zu halten und kann nicht aus Anhieb zuverlässig sagen, ob nun Erträge auf einem Konto angelaufen waren oder nicht.
Ich werde immer vertröstet, aber es passiert anscheinend nichts.
Ich glaube langsam muss ich mich an die BaFin wenden.


08.12.2016 | 16:09
von Konstantin M. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Endlich wurde die Angelegenheit geklärt.
Es lag den Stückzinsen, die als Verluste gelten und deswegen gegen die Ausschüttungen verrechnet wurden.
Hätte das einfach mal ein Mitarbeiter ganz am Anfang verstanden und mir mitgeteilt, wäre es gar nicht zu Problemen gekommen.

Aber gut, ich bin froh, dass endlich alles geklärt ist.

Vielen Dank an denjenigen, der er nun am Ende endlich überblickt hat!




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