Durch Saturn Österreich gelöste Beschwerde. | 292 Views | 03.11.2016 | 12:39 Uhr
geschrieben von Christoph Hutle

Saturn Österreich (Vösendorf)

Unzumutbar lange Lieferzeiten

Bestell-/Kundennummer: 62248966

Ich habe am 12.10.2016 einen Kühlschrank samt Tiefkühlfach für meine neue Wohnnung online bestellt. Versprochene Lieferzeit: sieben bis zehn Werktage.

SCHLAGWORTE

Am 27.10.2016 erhielt ich eine E-Mail, dass das Produkt noch nicht vom Hersteller ausgeliefert worden wäre und es deswegen zu einer Lieferverzögerung kommen würde. Bald darauf konnte ich jedoch einen Liefertermin für 02.11.2016 vereinbaren. Drei Wochen Warten war ohnehin schon mehr als genug.

Gestern teilte man mir aber telephonisch mit, dass das Gerät zurückgeschickt werden müsste, weil es Beschädigungen aufweist und deswegen immer noch nicht geliefert werden könnte. Da sie den Kühlschrank aber nicht lagernd hätte, dürften noch einmal Wochen vergehen, bis ich das Gerät, auf das ich seit Wochen dringend warte, endlich erhalte.

Ich brauche den Kühlschrank im alltäglichen Leben, zum Kochen und auch um Leute einladen zu können. Sämtliche Planungen für eine Einweihungsfeier kommende Woche musste ich nun ebenso streichen wie den Besuch einiger besonderer Gäste, die von weit her gekommen wären.
Eine Lieferzeit von über einem Monat ist unzumutbar und ich verlange von Saturn, mir einstweilen ein Leihgerät zukommen zu lassen, bis die Lieferung des ursprünglichen Kühlschranks endlich eingetroffen ist.

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Meine Forderung an Saturn Österreich: Leihgerät, bis das bestellte Gerät endlich lieferbar ist.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.11.2016 | 16:25
Firmen-Antwort von: Saturn Österreich
Abteilung: Kundenservice

Guten Tag,

wir dürfen Ihnen bestätigen, dass die Bestellung aufgrund der Liefer- und Informationszeit von Ihnen erfolgreich storniert wurde. Die Ware wird retour gehen und der Kaufbetrag erstattet werden! Entschuldigen Sie bitte die Unannehmlichkeiten!

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Saturn-Team!

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Kommentare und Trackbacks (1)


12.11.2016 | 16:35
von Christoph Hutle gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vorausgesetzt, dass der Kaufbetrag wie versprochen rückerstattet wird, ist die Beschwerde zufriedenstellend gelöst.

Mfg,
Christoph Hutle




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