326 Views | 16.09.2016 | 10:13 Uhr
geschrieben von Stephan Biedermann

Avis Autovermietung Ges.m.b.H (Wien)

Avis verlangt unverhältnismässig hohe Bearbeitungsgebühr

Bestell-/Kundennummer: TKT002872115

Ich hatte bei dieser Autovermietung ein Fahrzeug gemietet und wurde während der Anmietzeit geblitzt / gelasert. Natürlich hat eine Autovermietung auch das Recht hierfür eine Gebühr zu erheben.

Über die Gebührenwut bei Vermietern in den vergangengen Jahren möchte ich mich an dieser Stelle nicht auslassen (Einweggebühr bei Oneway Mieten, Dieselfahrzeugaufschlag, Upsell, Winterreifen, Jungfahrerzuschlag, Auslandsfahrgebühr, uvm.). Jedenfalls verlangt diese Autovermietung tatsächlich stattliche 24 Eur für die Weitergabe der Adressdaten an die Behörde.

Diese Gebühr ist in dieser Höhe nicht akteptabel und darstellbar und daher fordere ich die Autovermietung auf, jedenfalls 50 % der erhobenen Gebühr wieder zurückzuerstatten.

Es mag sein, dass diese Gebühr in den AGBs des Vermieters angegeben ist, jedoch sehe ich die Höhe problematisch und als Wucher an.

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Meine Forderung an Avis Autovermietung Ges.m.b.H: Rückerstattung 50 % der erhobenen Gebühr


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Kommentare und Trackbacks (3)


23.09.2016 | 10:40
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01.10.2016 | 11:46
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14.10.2016 | 23:04
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