Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 585 Views | 06.09.2016 | 11:18 Uhr
geschrieben von Maria Paffen

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Nicht erhaltene Endabrechnung

Bestell-/Kundennummer: 116608

Trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung eine Endabrechnung zu erstellen und mir zu zustellen, ist dies bis dato nicht geschehen.

SCHLAGWORTE

Telefonische Anfragen sind bei BEV nicht möglich, da selbst nach 30 Minuten in der Warteschleife kein Sachbearbeiter ans Telefon geht.

Es wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass die BEV eine Endabrechnung erstellen würde, dies ist mittlerweile über 3 Wochen her.

Vertragsende war der 30.04.2016 und ich habe bisher keine Endabrechnung, das ist völlig inakzeptabel. Des weitern wurde schon eine Endabbuchung seitens der BEV vorgenommen in Bezug auf die Endabrechnung die ich bis Dato nicht erhalten habe.

Sollte nicht binnen einer Woche bis zum 5.9.2016 eine Korrekt ausgestellte Endabrechnung mit Neukunden Bonus mir zugestellt werden, sehe ich mich gezwungen diesen Fall bei der Schlichtungsstelle-Energie eV zu melden und meinen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu betrauen, was mit erheblichen mehr Kosten ihrerseits verbunden wäre.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Zustellung der Endabrechung unter Berücksichtung des Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.09.2016 | 12:15
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Paffen,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie bereits mit unserem Kundenservice besprochen ist Ihre Abrechnung erstellt und wird in den kommenden Tagen wie gewohnt postalisch zugestellt.

Bei Fragen zur Abrechnung können Sie uns gerne erneut kontaktieren.

Für die verzögerte Zustellung möchten wir uns nochmals auf diesem Wege bei Ihnen entschuldigen.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


10.09.2016 | 16:37
von Klaus-Peter Schmidt | Regelverstoß melden
Ich habe die gleichen Probleme, auf meine fristgerechte schriftliche Kündigung wurde nicht reagiert, auch nicht auf eine schriftliche Nachfrage. Als ich von dem Anbieter, zu dem ich am 01.09.2016 wechseln wollte, mitgeteilt bekam, dass BEV behauptet, eine Kündigung sei erst in 1 Jahr möglich, rief ich bei BEV an. Dort wurde mir gesagt, dass meine Kündigung fristgerecht einging. Auf meine Frage, warum sie dann noch nicht bearbeitet sei kam die Antwort: "Weil sie noch unbearbeitet hier liegt"! Im Moment weiß ich noch nicht einmal, ob der Wechsel jetzt funktioniert hat oder ob ich beim teuren Grundversorger gelandet bin!

Daraufhin verlangte ich den (so genannten) Geschäftsführer Uwe Kollmar zu sprechen. Dies sei nicht möglich wurde mir geantwortet. Auf meine Frage warum nicht kam die Antwort: "Weil das eben so ist"!

Dieser Geschäftsführer wohnt in Reutlingen, so ergoogelte ich mir seine Nummer und rief direkt an. Er war zwar nicht zuhause, doch plötzlich konnte BEV reagieren. 3 Tage später erhielt ich eine Aufforderung von einer Kanzlei Stapf, meine Anrufe zu unterlassen. Allerdings ohne Vollmachtsanzeige. Ich habe entsprechend geantwortet und eine Kopie dieser Vollmachtsanzeige verlangt, darauf warte ich bis heute. Aber seitdem habe ich Ruhe.

Diese windige Kanzlei ist im Übrigen auch für Inkassoeintreibungen und als Datenschutzbeauftragter für BEV tätig! Wie praktisch!

Fazit: Ein absolutes Chaosunternehmen, auf das man sich keinesfalls einlassen sollte.

17.09.2016 | 12:28
von Maria Paffen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Problem gelöst! Rechung am 16.9.2016 mit reichlich Verspätung erhalten.


01.10.2016 | 14:22
von ReclaBoxler-9102747 | Regelverstoß melden
Hallo schauen Sie sich die Rechnung besser genau an bezgl. vereinbartem Preis über den Jahreswechsel erhöht oder sonstige ungereimtheiten z. b offshore Umlage Erstattung, Bonus etc.!



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