Billa Aktiengesellschaft (Wien)
Beschwerde
Bestell-/Kundennummer: Re-Nr:2154-20160630-01-3097
Einschreiben
Billa AG
Direktion
IZ NÖ - Süd
Straße 3, Objekt 16
2355 Wiener Neudorf
Betr: Beschwerde
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte vorausschicken, dass ich weder eine Querulantin bin noch meine persönlichen Erfolgserlebnisse im Verfassen von Beschwerdebriefen finde, weil mir dafür meine Zeit viel zu kostbar ist. Wenn ich mich jetzt aber doch dazu entschlossen habe, meinen ersten Beschwerdebrief zu verfassen, dann liegt das daran, dass die Vorgangsweise einer Mitarbeiterin von Billa in der Filiale Pragerstraße 274 nur als äußerst befremdend zu bezeichnen ist.
Seit längerer Zeit bin ich Kundin in dieser Filiale und hatte keinen Anlass für Kritik. Das hat sich allerdings geändert, als ich für 2 Stück Topfenkolatschen mehr als € 6,-- zahlen sollte. Bei meiner Reklamation hat der Filialleiter festgestellt, dass von der Verkäuferin offensichtlich ein falsches Produkt und daher auch ein unrichtiger Preis eingegeben wurde. Er hat den Preis dann entsprechend korrigiert und sich für den Fehler entschuldigt, was ich zur Kenntnis genommen und die Angelegenheit als erledigt betrachtet habe.
Jetzt hat sich allerdings am 30.06.2016 ein ähnlicher Vorfall bei meiner Freundin wiederholt und wieder war jene Mitarbeiterin, die seinerzeit als Verkäuferin eingesetzt war und jetzt Kassadienst hatte, involviert. Die von der Kassierin eingegebene Stückzahl von einzelnen Produkten war nämlich höher als die Anzahl der tatsächlich gekauften Waren, was zu einer Reklamation meiner Freundin geführt hat, die mich gleich angerufen und um Unterstützung gebeten hat. Ich bin sofort zur Filiale gegangen und habe die Beiziehung des Filialleiters verlangt, worauf eine Frau erschienen ist, die sich nach Prüfung des Sachverhalts auch sofort für den Fehler entschuldigt und nach der Korrektur der Rechnung als "Wiedergutmachung" zwei Schachtel "Schokolade Merci"angeboten hat, was wir aber dankend abgelehnt haben. Bei der Diskussion, die natürlich auch von anderen Kunden wahrgenommen wurde, hat sich dann zu unserer Überraschung herausgestellt, dass auch bei einem weiteren Kunden (ein Paar) die Rechnung falsch war!
In "dubio pro reo" und als positiv denkender Mensch gehe ich davon aus, dass es sich um keine vorsätzliche Vorgangsweise gehandelt hat und die Fehlleistungen Ihrer Mitarbeiterin entweder auf eine unzureichende Einschulung oder auf ein persönliches Fehlverhalten - aus welchen Gründen auch immer - zurück zu führen sind. Da ich aber - wie sicherlich auch alle anderen Kunden - davon ausgehen kann und muss, dass ich nur jene Artikel zu bezahlen habe, die ich auch tatsächlich gekauft habe und es wohl nicht meine Aufgabe sein kann, jede Rechnung vor Verlassen der Kasse im Detail auf deren Richtigkeit zu prüfen, ersuche ich Sie mit Nachdruck, Ihre Mitarbeiter entsprechend zu instruieren und sehe Ihrer Stellungnahme mit großem Interesse entgegen.
Hochachtungsvoll
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Beilagen: Kassabelege in Kopie
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Beschwerde ist gelöst