2982 Views | 10.06.2016 | 10:55 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5564137

VIABUY (London)

VIABUY gibt eingegangene Überweisung nicht frei

Bestell-/Kundennummer: 429195735

VIABUY hält eine eingegangene Überweisung i. H.v. 1587,23 Euro zurück, die von einem Konto veranlasst wurde, von dem bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Zahlung eingegangen und verbucht wurde, somit ist dieses Konto inkl. dem Absender bekannt.

SCHLAGWORTE

Bevor VIABUY die Freigabe MEINES Geldes vornehmen will, besteht VIABUY auf Erhöhung meines ID-Levels, also um Zusendung von Ausweisdokumenten (als "hochauflösenden Farbscan") und einen "aktuellen Adressnachweis, z. B. vom Energieversorger".

Da mein aktueller BPA im Auto eines Mitarbeiters liegt, der sich mit diesem im Urlaub befindet und erst in rund drei Wochen zurückkehrt, habe ich auf Verlangen von VIABUY, einen (archivierten) SW-Scan meines alten Ausweises sowie zur Adressprüfung, ein zu dem Zeitpunkt ca. eine Woche altes, ergo hochaktuelles, Schreiben meines Energieversorgers zugemailt, aus dem meine aktuelle Anschrift klar hervorgeht.

Kurzer Zeit später wurde mir seitens VIABUY mitgeteilt, dass der SW-Scan nicht akzeptiert werden kann und ich stattdessen einen "hochaufgelösten" Farbscan meines Ausweises übermitteln muss, bevor MEIN Geld seitens VBIABUY freigegeben werden könne. Das Schreiben des Energieversorgers wurde akzeptiert, wie aus dem Online-Formular hervorgeht; somit sind m. E. meine Identität UND meine aktuelle Anschrift bestätigt.

Daraufhin und weil dieses Geld DRINGENDST zum Materialeinkauf für ein Bauvorhaben benötigt wurde / wird, habe ich VIABUY einen Farbscan (m) eines vorläufigen Personalausweises zukommen lassen (Farbe, 300 dpi, PDF-Format), den ich seinerzeit angefertigt hatte, als ich meinen aktuellen Ausweis beantragt hatte. Gleichzeitig habe ich VIABUY mitgeteilt, dass ich auf den aktuellen Ausweis aus den o. g. Gründen zur Zeit keinen Zugriff habe.

Dieses wurde seitens VIABUY wieder nicht akzeptiert und (neben der wieder bemängelten fehlenden hohen Auflösung) damit begründet, dass der Ausweis 'laminiert' muss und ein vorläufiger BPA daher nicht akzeptiert werden kann. Eine Mail an den 'Support', in der ich neben der erneuten Schilderung der o. g. Gründe anmerkte, dass ich die in den Ausweisen genannte Person auch dann noch bin und weiterhin bleibe, selbst wenn diese Ausweisdokumente abgelaufen seien, blieb (wie so oft) unbeantwortet.

Eine weitere Mail an VIABUY, der ich entsprechende Belege zur der eingegangenen Überweisung beigefügt hatte (zugehörige Rechnung i. H.v. 2587,23 € sowie ferner, die Zahlungsmitteilung des Kunden an die Person, die dann an mich überwiesen hat) und mit der ich VIABUY bzgl. der Einbehaltung MEINES Geldes in Verzug gesetzt und ggf. entsprechende Konsequenzen (Einleitung rechtlicher & weiterer Schritte) angekündigt habe, blieb ebenfalls ohne Antwort.

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Anzumerken ist noch, dass auf der Website von VIABUY keineswegs klar ersichtlich ist (siehe Bild), dass es

•ein Überweisungslimit gibt

•für welchen Zeitraum dieses gelten soll

•und / oder ob es für eine oder die Summe aller Überweisungen gilt

•etc.

Die dort gemachten Angaben nennen für die aufgeführten Limits keinen Zeitraum und sind daher mindestens als irreführend zu bezeichnen, des Weiteren sind sie in sich widersprüchlich - ganz abgesehen von der Tatsache, dass eine Kreditkarte, mit der ich maximal rd. 910,- Euro Umsatz (Aufladelimit 1000,00 Euro abzgl. rd. 90,00 Euro für die Dreijahresgebühr) generieren kann, ihre Daseinsberechtigung ad absurdum führt.

Sicher muss auch ein 'Unternehmen' wie VIABUY lukrativ arbeiten, um am Markt zu bestehen - aber Gelder des Kunden einbehalten und den Kunden mit fadenscheinigen und ggf. rechtswidrigen Forderungen hinzuhalten und diesem somit dessen Eigentum vorzuenthalten, erfüllt gleich mehrere Straftatbestände in der deutschen und wohl auch britischen Rechtsprechung – möglich wären u. a. Untreue, Unterschlagung / Betrug – dieses ggf. gewerbsmäßig sowie unter Vorsatz (da dieses nachweislich wiederholt geschehen ist und sich daher strafverschärfend auswirkt).

Durch das, ggf. rechtswidrige, Verhalten seitens VIABUY sind mir mittlerweile erhebliche finanzielle - nachweisbare - Nachteile entstanden, zu denen ich mir rechtliche Schritte und weitergehende Prüfungen ausdrücklich vorbehalte oder besser: Vorbehalten MUSS!

Da ich wegen des Verhaltens von VIABUY keinerlei - dringend benötigtes - Material zur Fertigstellung meines Bauvorhaben einkaufen und daher nicht abschließen kann, bin ich seitens des Auftraggebers nun bereits in Verzug gesetzt worden. Dieses bedeutet für mich einen weiteren erheblichen Verdienstausfall. u.a. auch, weil am 11.06.2016 die Abnahme dieses Bauvorhabens erfolgen wird, die nicht mehr aufschiebbar ist!

Ich fordere daher VIABUY auf, die eingegangene Zahlung unverzüglich & vollständig freizugeben.

By the way: Sollte eine Überweisung nicht spätestens am folgenden Werktage dem Empfängerkonto gutgeschrieben sein, so dass dieser darüber verfügen kann.?

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Meine Forderung an VIABUY: Sofortige Freigabe meines Geldes


 
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Kommentare und Trackbacks (6)


10.06.2016 | 10:57
von Redaktion ReclaBox | Regelverstoß melden
Viabuy hat uns folgendes mitgeteilt:

Das ID Dokument des Kunden ist abgelaufen, deshalb wurde es von der Complianceabteilung nicht akzeptiert. Der Kunde kann jederzeit sofort sein Geld zurücküberwiesen bekommen, wenn er kein gültiges ID Dokument hochladen oder per Mail senden kann.

10.06.2016 | 12:45
von ReclaBoxler-5564137 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich hatte VIABUY dazu bereits am 20.05.2016 aufgefordert, dass - sofern Viabuy MEIN Geld nicht freigeben wird / will - dieses dann unverzüglich zurückzuüberweisen ist! Hier kamen seitens VIABUIY keine oder eben nur Standardantworten zurück.

Dazu zitiere ich meine Mail an VIABUY vom 20.05.2016:
---------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,

unter anderem nehme ich Bezug auf die vorherigen Mails sowie [Ticket#2016052016008477], dazu:

- dann senden Sie das Geld an den Überweisenden (Rainer xxxxxxx) unverzüglich zurück [. ]!

Die Person auf den Ausweisen bin ich trotzdem – ob der BPA abgelaufen ist oder nicht!

Ganz abgesehen davon, dass dieses Einbehalten nicht eindeutig auf Ihrer Seite (FAQ) gekennzeichnet ist, dort heißt es:

Ihre Identifikationsstufe:
Ihr Konto ist zur Zeit bei IDV Level 1
Der IDV Level zeigt den Status Ihres Identifikationnachweises an.

Geld auf Ihrem VIABUY Kartenkonto empfangen
Auf Ihrem VIABUY Kartenkonto können Sie per Banküberweisung Geld von jeder Bank weltweit empfangen. Um die genaue Bankverbindung für die jeweilige Überweisung zu erhalten, klicken Sie bitte auf "Karte aufladen" im Menü oben und wählen Sie anschließend die passende Banküberweisungsoption, entweder Nationale, SEPA oder Internationale Überweisung.
Geben Sie den Betrag ein, der auf die Karte geladen wird und bestätigen Sie die AGBs, anschließend werden Ihnen die genauen Kartenkontodaten angezeigt. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre 9-stellige Kartenkontonummer auf jeden Fall im Verwendungszweck mitübertragen wird, damit wir die bei uns eingehende Zahlung sofort Ihrem Kartenkonto zuordnen können und um teure Bearbeitungsgebühren zu vermeiden. Sie können Banküberweisungen in jeder Höhe und jeder Währung auf Ihrem VIABUY Kartenkonto empfangen. [.]
----------------------------------

Des Weiteren verweise ich auf ein Urteil vom Verwaltungsgericht Hannover (Urteil vom 28.11.2013, Az: 10 A 5342/1), aus dem hervorgeht, dass ein Scannen / Kopieren von Ausweisdokumenten nicht gestattet ist!
Dazu in Ergänzung ein Link des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, aus dem klar hervorgeht, was erlaubt ist und wie mit Kopien etc. umzugehen ist - siehe:

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Newsarchiv/Inhalt/Personalausweis_und_Datenschutz/Personalausweis_und_Datenschutz1.pdf

Aufgrund dieses Schreibens sind die VIABUY zur Verfügung gestellten / übersandten Dokumente in Verbindung mit einem aktuellen Schreiben meines Energieversorgers mehr als ausreichend!
Die Forderung von VIABUY nach 'laminierten', 'hochauflösenden Farbscans' usw. von Dokumenten - insbesondere, weil ein vorläufiger Personalausweises nicht laminiert ist - ist somit höchst fragwürdig!


13.06.2016 | 12:10
von ReclaBoxler-5564137 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vorab erst einmal einen Dank an das reclabox-Team:
Nachdem VIABUY mir zuerst gar nicht bzw. 'nur' mit standartisierten Mails geantwortet hat, kam es nach der Intervention von reclabox binnen kürzester Zeit zu einer Reaktion seitens VIABUY!

Trotzdem bitte ich das reclabox-Team, hier weiter am Ball zu bleiben, denn:

1. VIABUY teilt vollmundig mit, dass ich mein Geld 'sofort' zurücküberwiesen bekommen kann - dann bitte! Und nicht erst nächste Woche, nächsten Monat oder dann, wenn es VIABUY grade passt, sondern unverzüglich!

Dazu als Anmerkung: Ich habe VIABUY am 10.06.2016 via E-Mail an den Support einen Verweis auf diese Beschwerde gesandt, in der ich darauf verwiesen habe, dass ich bereits am 20.05.2016 via Mail an den Support, eben genau diese Rücküberweisung gefordert habe, verbunden mit der Aufforderung, die Rücküberweisung nun und unverzüglich vorzunehmen oder als Alternative, mein Geld freizugeben - wie nicht anders zu erwarten, blieb beides bisher ohne Reaktion!

2. Ich habe VIABUY wiederholt mitgeteilt sowie gleichfalls, mittels verschiedener zugesandter Dokumente belegen können, dass ich
a) der legitime Eigentümer und Besitzer des auf meinem Kreditkartenkonto vohandenen Betrages bin. Hierzu hatte ich VIABUY die Original-Rechnung an meinen Kunden sowie die Zahlungsanweisung des Kunden zur Verfügung gestellt
b) mittels der übersandten Kopien / Scans der Ausweise meine Identität nachgewiesen habe
c) der Aufforderung von VIABUY zum Nachweis meines Wohnortes, die sich seit Erhalt der Karte im Übrigen NICHT geändert hat),

mittels Übersendung der Kopie einer aktuellen Rechnung meines Energieversorgers nachgekommen bin

3. Zu den von VIABUY geforderten Identitätsnachweisen, insbesondere zu den geforderten Farbscans von Ausweisdokumenten 'in hoher

Auflösung' ist im Einzelnen noch wie folgt anzumerken:
a) Ein vorläufiger Personalausweis ist GRUNDSÄTZLICH nicht laminiert, wie seitens VIABUY jedoch gefordert.
b) Gemäß aktueller bundesdeutscher Rechtsprechung, ist es mir gestattet, alle Daten zu schwärzen, die NICHT notwendig sind, um

meine Identität zu belegen oder zu bestätigen; es reicht also aus, wenn VIABUY eine Ausweiskopie oder Scan vorliegen hat, aus

der mein Name, mein Geburtsdatum und ggf. mein Geburtsort hervorgeht
c) Da VIABUY mir keinen Kredit einräumt, sondern mir lediglich die Nutzung einer 'Kreditkarte' einräumt, die ich VORHER (in

welcher Form auch immer) mit einem entsprechenden Guthaben ausstatten muss, damit sie überhaupt genutzt werden kann, geht VIABUY somit kein Risiko eines Kreditausfalles ein, was wiederum die Forderung durch VIABUY nach den genannten
Identifikationsdokumenten obsolet macht (*).

Dazu zitiere ich aus der, im ersten Kommentar bereits genannten, Publikation den Abschnitt B. 14 den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
( https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Newsarchiv/Inhalt/Personalausweis_und_Datenschutz/Personalausweis_und_Datenschutz1.pdf):
[Zitatanfang]
B. 14: Identifizierung der Person
Identifizierungspflichten können sich für Unternehmen aus gesetzlichen Vorschriften wie etwa dem Geldwäschegesetz ergeben und
unterliegen einer strengen Zweckbindung (s. o. unter Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute).

Darüber hinaus kann im Falle eines Vertragsabschlusses mit Vorleistungspflichten des Unternehmens und einem entsprechenden kreditorischen Risiko (z. B. bei Zahlung auf Rechnung, nicht aber bei Vorkasse) eine Identifizierung der Person erforderlich sein (mit Vorname, Nachname, Anschrift und ggf. Geburtsdatum oder auch Geburtsort). In zeitlicher Hinsicht ist eine Prüfung Ihrer Identität jedoch erst erforderlich, wenn Sie zunächst selbst Ihre gewünschte Zahlungsmethode angegeben haben, da sich das kreditorische Risiko nach der angestrebten Zahlungsart richtet.

Dabei kann es ausreichen, dass die Daten zur Identitätsfeststellung nur einmal ausgelesen werden und auf sie bei künftigen Anmeldungen nur in pseudonymisierter Form zurückgegriffen wird.

Bei Selbstauskünften nach § 34 BDSG kann zur genauen Zuordnung und zur Vermeidung der missbräuchlichen Kenntniserlangung durch Dritte Ihre Identifikation durch den Personalausweis erforderlich sein (s. o. unter Selbstauskunftsersuchen). [.]. Dafür ist Ihre Identifizierung erforderlich, für die die Auskunfteien u. a. auch den elektronischen Identitätsnachweis des Personalausweises vorsehen. Erforderlich sind aber auch bei dem elektronischen Identitätsnachweis in der Regel nur Vorname, Nachname, Anschrift und ggf. Geburtsdatum.
[Zitatende]

Dieses Geschäftsgebaren seitens VIABUY bzw. der 'PPRO Financial Ltd. ' ist definitiv nicht hinnehmbar, wobei sich VIABUY m. E. grundsätzlich (da hier deren 'Geschäfte' getätigt werden) nach den hier geltenden Gesetzen zu richten hat; ferner läßt sich aus dem Geschäftsgebaren von VIABUY, wie den hier veröffentlichten Beschwerden eindeutig zu entnehmen ist, vielmehr der Rückschluss ziehen, dass dieses Verhalten 'System' hat - die Schlussfolgerung dazu, lasse ich besser & vorerst außen vor.

* Im Umkehrschluss könnte man auch sagen, dass ich, durch das Bereitstellen eines Geldbetrages auf einem Konto, welches eindeutig VIABUY / PPRO Financial Ltd. zuzuordnen ist, den beiden genannten 'Firmen' einen Kredit gewähre und könnte dann und unter Umständen, noch ganz andere Schlussfolgerungen ziehen.


15.06.2016 | 12:12
von ReclaBoxler-5564137 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
VIABUY hat mir gestern um 12:32 Uhr (MESZ) wie folgt mitgeteilt:

------Zitatanfang-------
Sehr geehrter Blablabla,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir haben den Betrag zur Rücküberweisung angewiesen.
------Zitatende-------

Der Erfolg, sprich die Rücküberweisung seitens VIABUY und somit, entsprechender Geldeingang auf dem Absenderkonto, steht bisher noch aus (Stand: 15.06.2016, 11:52 Uhr MESZ).

Bemerkenswert ist vielmehr, dass die ursprüngliche eingegangene Zahlung seit gestern auf dem VIABUY-Kartenkonto auch nicht mehr verbucht ist, d. h. auch in der Umsatzübersicht ist diese nicht mehr vorhanden - von der seitens VIABUY 'vollmundig' angekündigten Rückbuchung ganz zu schweigen!

Jemandem nicht zu vertrauen ist eine Sache - aber jemandem, grundsätzlich und absolut zu misstrauen eine ganz andere, m. E. sehr viel schwerer wiegende!

Unabhängig von der seitens VIABUY gemachten Ankündigung, ist mir ein nicht unerheblicher nachweisbarer Schaden entstanden; wie ich weiter vorgehen werde, entscheide ich dann kurzfristig.


20.08.2016 | 15:07
von ReclaBoxler-5564137 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.03.2017 | 10:59
von Falk Dörge | Regelverstoß melden
Mir ist dasselbe passiert, Viabuy sperrt die Onlinedienste, meldet sich nicht auch nicht nach 48 Stunden. Es ist eine Unverschämtheit. Trotz mehrfacher Email an den Kundenservice keine Reaktion. Kein Information an den Kunden warum oder weshalb.



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