Durch VIABUY endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 5192 Views | 30.05.2016 | 08:18 Uhr
geschrieben von Dirk Michelmann

VIABUY (Malta)

Viabuy Prepaid Mastercard Abzocke?

Bestell-/Kundennummer: 798895737

Vorsicht vor einer Bestellung dieser Prepaid Mastercard von Viabuy.

SCHLAGWORTE

Bestellung und Lieferung erfolgte ohne Probleme schnell und zuverlässig.

Für mich war beim Bestellen der Karte wichtig das eine schnelle Aufladung erfolgen kann, so wie GROSSMÜNDIG in deren Werbung angeboten.

Angeboten werden sofortüberweisung, giropay.

Beides funktioniert nicht!

Nach mehreren Beschwerden bei der Firma habe ich über das Kontaktformular, da es keine schriftliche Möglichkeit gibt den Vertrag mit der Begründung von nichteinhaltung der zugesagten Leistungen gekündigt.

Viabuy hat in einer Mail zugegeben das es schwiriegkeiten mit der Aufladung gibt und nur die Möglichkeit einer Sepa Überweisung bestehe das ist nicht das was ich will, da zu lange dauert bis das Geld gutgeschrieben wird.

Jedes mal wenn man bei Sofortüberweisung oder Giropay seine Daten bzw die Daten die Viabuy vorgibt eingibt kommt folgende Fehlermeldung:

Ihre Bankdaten sind nicht korreckt die die das Unternehmen vorgibt. .

Es wird immer auf falsche BIC verwiesen.

Seriös ist das nicht.

Ich habe jetzt von dem Unternehmen Deutscher Inkasso Dienst eine Forderung dieser Firma erhalten als Frechheit sogar in zweifacher Ausführung mit verschiedenen Auftragsnummern, wird hier versucht doppelt eine zu Unrecht bestehende Forderung durchzusetzen?

Derren Forderung zur Zeit 130,11 €

Der Hammer: Die Firma PPRO Financhal LTD. hat sogar eine Schufa Anfrage getätigt für eine Prepaid Karte, dazu noch OHNE meine Einverständnisserklärung.

Mal sehen wann die Schufa dazu Stellung nimmt?

Für mich gibt es kein Geld und aus Prinzip werde ich Forderungen dieses Inkasso Unternehmens gelassen entgegen sehen mal sehen wie das Gericht das sieht.

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Meine Forderung an VIABUY: 0,00€


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


30.05.2016 | 08:23
von Redaktion ReclaBox | Regelverstoß melden
Viabuy hat uns folgendes zur Beschwerde mitgeteilt:

Die Schufa wird sich beim Kunden gar nicht melden, da nur ein Adresscheck vor der Kartenlieferung durchgeführt wird.

Der Kunde hat mehrere Möglichkeiten aus seinem VIABUY account eine Aufladung durchzuführen. Wir haben keinen Einfluss darauf, ob die Bank des Kunden eine Zahlung über die genannten Auflademethoden akzeptiert, da wir auf das Risikomanagement der Banken keinen Einfluss haben.

Der Kunde kann über seine 9 stellige Referenznummer oder seine virtuelle IBAN die Karte aufladen.

20.06.2016 | 12:28
von Dirk Michelmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.


18.07.2016 | 14:58
von Dirk Michelmann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nun nach dem ich dem deutschen Inkasso Dienst schriftlich aufgefordert habe per Einschreiben mit der Aufforderung mir eine entsprechende Vollmacht zu zu schicken die die Forderung berechtig, wurde mir eine Inkassovollmacht aus dem Jahre 2013 vorgelegt mit einer Kundennummer die NICHT zu meiner Viabuy Kundennummer past.
In einem Begleitschreiben wurde dann noch gesagt das ich im März eine Anmeldung mit einer E mail getätigt habe die nicht meine ist, bzw die nicht Identisch zu der Anmeldung von Viabuy war. Ferne hätte ich eine zweite Karte bestellt weil die erste verlustig.
Ich habe eine Viabuy Karte im MÄrz 2016 bestellt daher schon ziemlich merkwürdig das es eine Inkassovollmacht aus 2013, gab.
Nach dem ich dem Inkassodienst unterstellt habe was für ein Mist die hier so vertreten und ich entsprechend beihilfe zum Betrug denen unterstellt habe, wurde die ganze Sache an dem ausstellendem Unternehmen PPRO Ltd zurückgegeben, eine entsprechende Entschuldigung oder Erklärung haben beide Unternehmen nicht für nötig.
Die erhaltende Karte funktioniert aber ich nutze diese nicht.


08.11.2016 | 14:08
von Jens Schmiedel | Regelverstoß melden
Hallo Herr Michelmann,

ich bin absolut Ihrere Meinung zur Seriosität dieses Anbieters. Auch ich habe mehrere Probleme mit dieser Firma.
Das Höchste finde ich noch die Kündigungsgebühr - die laut Gesetz garnicht erlaubt ist:

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. April 2002 (AZ.: III ZR 199/01) entschieden, dass eine Kündigungspauschale bei einer vertragsgemäßen Kündigung (auch trotz entsprechender AGB-Klauseln) unzulässig ist.

Weshalb ich mich aber nun melde - Ihr Vorhaben die Karte einfach in den Schrank zu legen, wird Sie teuer zu stehen kommen.
Diese Firma verlangt pro Monat eine NICHT NUTZUNG GEBÜHR in Höhe von 9,95 monatlich rückwirkend wenn innerhalb von 12 Monaten nicht einmal die Karte in irgendeiner Form genutzt wurde.
Na, wenn das mal nicht nach Betrug riecht.
Aber was solls, die Herrschaften denken das man sich mit viel Kleingedrucktem alles erlauben darf.

Ich wollte Sie nur davor bewahren, in eine noch schlimmere Falle zu tappen - diese Leute freuen sich ja nur und reiben sich die Hände, wenn sie sowas wie von Ihnen lesen. Klasse - und wieder 12x9.95 verdient.

08.11.2016 | 14:09
von Jens Schmiedel | Regelverstoß melden
Vorsicht Herr Michelmann - Nicht nutzungsgebühr von 9,95 im monat drohen wenn sie die karte wirklich nicht nutzen wollen!



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