Startseite > Handel > Textilhändler > ZARA > gelöste Beschwerde-Nr.: 118127
Durch ZARA gelöste Beschwerde. | 1652 Views | 01.05.2016 | 16:56 Uhr
geschrieben von Bianca Konieczny

ZARA (Arteixo)

Reklamation verweigert

Bestell-/Kundennummer: Barkauf, 15.04.2016

Meine Tochter (Auszubildende) hat sich am 15.04.2016 in der Zara Filiale Mönckeberstrasse in Hamburg eine Hose in Höhe von €29,95 gekauft.

BILDER
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Als sie die Hose das erste Mal anziehen wollte, ist beim Hochziehen ein Loch bei einer Gürtelschlaufe entstanden. Wäre die Gürtelschlaufe nur abgerissen, hätte man diese wieder annähen können, aber nein, es ist ein richtiges Loch, wie auf dem Foto zu sehen ist. Für mich, als dummer Kunde ganz klar ein Materialfehler oder mangelnde Verarbeitung.

Am 18.04.2016 bin ich dann in dieselbe Filiale gegangen, samt Kassenbon und kaputter Hose, um diese zu Reklamieren. Aber, ich wurde auf arrogante Art und Weise eine besseren belehrt. Denn, nach Aussage der Managerin (Abteilungsleiterin der Kinderabteilung wie sich später herausstellte) kann man das nicht reklamieren mit der sinngemäßen Begründung: wenn wir eine Hose zu so einem Preis (billig) kaufen würden, müssten wir davon ausgehen, dass die Ware keine hochwertige Qualität und Verarbeitung aufweist und von daher müssten wir mit der Ware dementsprechend vorsichtiger umgehen, da ja damit zu rechnen sei, dass diese nicht lange hält bzw. bei zu grober Handhabung kaputt gehen könnte. Danach wurde ich einfach stehengelassen, ohne ein weiteres Wort.

SCHLAGWORTE

Ich weiß gar nicht was mich mehr geärgert hat: die Begründung oder die arrogante und herablassende Behandlung. Da ich das so nicht hinnehmen wollte – schließlich hat man als Verbraucher ja auch Rechte – bin ich nach einer kurzen Gedenkpause an der frischen Luft wieder zu Zara rein und wollte mir für eine Beschwerde den Namen der Dame geben lassen. Wieder Fehlanzeige: der Name wurde mich verweigert und gesagt, es würde reichen, wenn ich angebe „…die Abteilungsleiterin der Kinderabteilung“. Und wieder wurde ich stehengelassen.

Fakt für mich ist: das Motto „Der Kunde ist König“ zählt ganz gewiss nicht bei Zara und als Kunde muss man auch nicht freundlich sein (was ich definitiv war), denn es bringt nichts und man wird vise versa auch nicht freundlich behandelt. Zum Thema „Billigware“, weiß ich ehrlich gesagt nicht, wer hier die Maßstäbe setzt, wo fängt Billigware an und wo hört sie auf. Sicherlich gehe ich nicht davon aus, dass eine Hose im Wert von €30 jahrelang halten wird, aber diese Hose ist beim ersten Mal anziehen kaputt gegangen, somit hat meine Tochter Zara das Geld quasi geschenkt und das tut einem Azubi ganz schön weh. Vor allem haben wir schon billigere Hosen (z. B. H&M) gekauft, die lange gehalten haben.

Wenn ich richtig informiert bin, muss der Verkäufer in solchen Fällen entweder für eine Reparatur der Ware, Ersatz oder Kaufpreiserstattung sorgen – lasse mich aber gern eines besseren belehren. Am liebsten wäre uns natürlich die Erstattung des Kaufpreises, da wir Zara in Zukunft meiden werden, denn wir sind noch niemals irgendwo wegen einer Reklamation oder eines Umtausches abgewiesen oder dermaßen unfreundlich behandelt worden.

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Meine Forderung an ZARA: Erstattung des Kaufpreises


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


09.05.2016 | 09:07
von Bianca Konieczny noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe parallel eine E-Mail an Zara geschickt mit dem link der veröffentlichten Beschwerde, wurde aber aufgefordert die Sache in einer direkten E-Mail zu schildern. Das habe ich am 06.05. getan und warte jetzt auf eine Antwort.


12.05.2016 | 14:04
von Bianca Konieczny gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute, 12.05., habe ich tatsächlich die Hose erfolgreich reklamieren können und das Geld zurückbekommen. Nach einem doch freundlichem e-mail Austausch mit der zuständigen Filiale und der Erwähnung ggf. Die Rechtschutzversicherung in Anspruch zu nehmen, war man doch sehr bemüht und ich musste auch nicht noch einmal diskutieren.




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