402 Views | 16.02.2016 | 14:10 Uhr
geschrieben von Andrea Freier

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Gutscheinabzocke

Bestell-/Kundennummer: 628-02D4B01C00227015-0-02732D22-0

Nach Rückreise am 7.10.15 warte ich seit 3 Monaten auf die Auszahlung des bestätigten Gutscheines im Wert von 110,00 Euro. Telefonate, E-Mail und selbst Übergabeeinschreiben an den Geschäftsführer vom 9.1.16 und 22.1.16 blieben erfolglos.

Es sind schon merkwürdige Geschäftsgebaren, wenn von einem so großen Unternehmen Einschreiben nicht beantwortet werden.

Für mich ist das unlauterer Wettbewerb und die Nichtauszahlung Betrug.

Ich stelle Strafantrag bei der Polizei Sachsen.

Mich beschäftigt die Frage, was für skrupellose Menschen in so einem Unternehmen arbeiten. Ich würde mich schämen, wenn ich als Mitarbeiter Menschen so betrüge.

Kennen Ihre Werbeträger die Geschäftspraktiken?

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Auszahlung des Gutscheines


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


23.02.2016 | 20:41
von Andrea Freier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Liebes ReclaBox Team,
leider ist die Beschwerde nicht bei Ab in den Urlaub angekommen. Sie haben mir am 17.2.16 geschrieben, dass Ab in den Urlaub Ihnen die Weiterleitung der beschwerden untersagt hat.Es ist unglaublich, dass ein so großes Unternehmen auf Einschreiben und Beschwerden überhaupt nicht reagiert. Im Netz sind viele betrogene Kunden, die alle das selbe erlebt haben. Es ist traurig, dass man solchen Unternehmen nicht von staatlicher Seite Strafen auferlegt und sie munter weitermachen und die nächsten arglosen Urlauber abzocken. Mit freundlichen Grüßen aus Bremen Andrea Freier


09.03.2016 | 07:51
von Andrea Freier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ab in den Urlaub läßt die Weiterleitung der Beschwerden nicht zu, also keine Reaktion.




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